Hallo Jürgen,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie abschlagsfrei nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen, sofern Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben.
Die Regelaltersrente können Sie abschlagsfrei nach Vollendung des 67. Lebensjahres (Regelaltersgrenze) in Anspruch nehmen, sofern Sie die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.
Die Altersrente für langjährig Versicherte können nach Vollendung des 63. Lebensjahres mit 14,4 % Abschlägen in Anspruch nehmen. Abschlagsfrei kann diese Rente auch erst ab dem 67. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
Der Abschlag dieser Altersrente richtet sich nach § 77 SGB VI. Danach wird der Zugangsfaktor der vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,3 % gemindert. Die Minderung wird dabei vom Rentenbeginn bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze berechnet. Ob ggf. eine andere Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge bezogen werden kann, spielt dabei keine Rolle.
Das Sie ggf. mit 65 einen Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte haben, hat also keinen Einfluss auf den Abschlag bei der Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr.
Mit freundlichen Grüßen