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Abschläge mit 45 Versicherungsjahren

von Mike18.09.2007 | 13:11
1205 Ansichten
2 Antworten
Wenn man als Jahrgang 1964 mit 65 Jahren in Rente gehen will, kann man dies ohne Abschläge wenn man 45 Beitragsjahre hat. Frage : Wie ist es aber, wenn man mit 63 Jahren gehen möchte,bekommt man dann ausgehend von 65 Jahren 7,2 % Abschlag oder 14,4 % von 67 Jahren. Im voraus besten Dank !

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.09.2007 | 14:40

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, sondern nur mit 45 Wartezeitjahren. Dies hat zur Folge, dass künftig bei allen anderen Renten, die vorzeitig (dann vor 67) in Anspruch genommen werden, der Abschlag ab 67 berechnet wird. Wenn Sie also mit 63 die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllt haben: Abschlag 14,4 % !

1 Antworten

Schadeam 18.09.2007 | 13:31
14,4!
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