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Experten-Antwort

Abschläge Rente nachgezahlt, wann wird das Geld verbucht ?

von Michael21.03.2019 | 08:20
414 Ansichten
10 Antworten
Guten Tag, ich habe im Januar das komplette Geld bezahlt, wie es in der "Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung" beschrieben ist. Es war aber wenige Tage nach den darin beschriebenen 3 Monaten, weil es nicht früher ging. Bei dem Beratungsgespräch bei der DRV hieß es, dass es auch nach diesen 3 Monaten gezahlt werden könnte. Jetzt habe ich vor wenigen Tagen ein Schreiben bekommen, in dem mir der Eingang des Geldes von der DRV bescheinigt wurde, ich mich jedoch in Geduld üben müsse, da die Verbuchung auf meinem Rentenkonto wegen vieler momentaner Einzahlungen sich verzögern würde. Ich soll von einer Nachfrage absehen. Meine Frage dazu, wird das Geld noch vor der Rentenerhöhung im Juli auf meinem Konto gutgeschrieben ? Oder muß ich damit rechnen, dass das erst danach auf meinem Rentenkonto gutgeschrieben wird, ich habe immerhin schon Anfang Januar überwiesen. Vielen Dank für Ihre Auskunft Michael

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.03.2019 | 10:54

Maßgebend hierzu ist der Zeitpunkt der Beitragszahlung, sofern innerhalb einer angemessenen Frist (i.d.R. 3 Monate) der Betrag gezahlt wurde.

Nachlesen können Sie dies in unseren , die Sie ergoogeln können, unter der Norm § 187a SGB VI.

9 Antworten

nadjaam 21.03.2019 | 08:30
Es spielt keine Rolle, wann das Geld verbucht ist, sondern, wann sie gezahlt haben. Sollten Sie jetzt schon in Rente sein, wird ab Folgemonat des Zahlungseingangs neu berechnet. Wenn Sie noch nicht in Rente sind, nimmt der sich aus der Nachzahlung ergebende Rentenbetrag auch an der Rentenerhöhung teil, egal, wann verbucht.
Jörgam 21.03.2019 | 09:11
Also wirklich! Der Geld Eingang wurde doch von der DRV bescheinigt. Das sollte reichen und wie bereits Ihnen mitgeteilt, sollten Sie sich in Geduld üben.
Michaelam 21.03.2019 | 11:52
nadja schrieb

Es spielt keine Rolle, wann das Geld verbucht ist, sondern, wann sie gezahlt haben. Sollten Sie jetzt schon in Rente sein, wird ab Folgemonat des Zahlungseingangs neu berechnet. Wenn Sie noch nicht in Rente sind, nimmt der sich aus der Nachzahlung ergebende Rentenbetrag auch an der Rentenerhöhung teil, egal, wann verbucht.

Hallo und allen Danke für die bisherigen Auskünfte. Ich gehe erst in 5 Jahren in Rente. Bin schwerbehindert und hoffe natürlich, dass sich bis dahin die Gesetze bezüglich der Schwerbehindertenrente nicht ändern. Liebe Grüße Michael
Michaelam 21.03.2019 | 13:24
Ich will hier mal den genauen Wortlaut des Schreibens der Deutschen Rentenversicherung Bund Stralsund schreiben. Ihre Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung Sehr geehrter Herr ......... hiermit bestätigen wir Ihnen den Geldeingang in Höhe von xx.xxx,xx € bei der Deutschen Rentenversicherung. Aufgrund der hohen Anzahl von Einzahlungen wird die Verbuchung und Erstellung der Einzahlungsbescheinigung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen. Da stellt sich mir die Frage, wenn die Einzahlungsbescheinigung womöglich erst nach Juli 2019 ausgestellt wird, welches Datum zählt dann, das des Geldeingunges oder das der Einzahlungsbescheinigung ? Bekomme ich die Rentenerhöhung im Juli mit oder nicht ? Danke für Auskünfte Michael
egal (der Erste)am 21.03.2019 | 13:35
Das Datum der Erstellung dieser Bescheinigung ist für die Erhöhung der Renten im Juli vollkommen irrelevant. Mit der Summe von xxxxx,xx EUR kaufen Sie sich x,xxxx Entgeltpunkte in der Rentenversicherung, welche bei der späteren Rentenberechnung mit dem DANN gültigen Rentenwert multipliziert werden. Selbst wenn Sie Summe erst im nächsten Jahr einzahlen, würde die Rentenanpassung 07/2019 mit einfliessen. (Sie würden lediglich aufgrund der zum Einzahlungszeitpunkt anderen Berechnungsgrundlagen geringfügig weniger Punkte kaufen)
Michaelam 22.03.2019 | 06:50
Hallo, könnte bitte noch einer der Experten/innen schreiben, wie er/sie meinen Fall beurteilt ? Vielen Dank ! Michael
W*lfgangam 22.03.2019 | 19:43
Michael schrieb

Ich will hier mal den genauen Wortlaut des Schreibens der Deutschen Rentenversicherung Bund Stralsund schreiben.

Ihre Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung

Sehr geehrter Herr .........

hiermit bestätigen wir Ihnen den Geldeingang in Höhe von xx.xxx,xx €

bei der Deutschen Rentenversicherung.

Aufgrund der hohen Anzahl von Einzahlungen wird die Verbuchung und Erstellung der Einzahlungsbescheinigung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen.

Da stellt sich mir die Frage, wenn die Einzahlungsbescheinigung womöglich erst nach Juli 2019 ausgestellt wird, welches Datum zählt dann, das des Geldeingunges oder das der Einzahlungsbescheinigung ?

Bekomme ich die Rentenerhöhung im Juli mit oder nicht ?

Danke für Auskünfte

Michael

Hallo Michael, nach Ablauf der 3-Monatsfrist ist der Zahlungseingang für die 'Drumherum-Bemessungswerte' und die damit 'erkauften' Zusatz-EP maßgebend. Wir haben März ...Ihr Zahlungseingang dürfte inzwischen 'buchmäßig' erfasst worden sein/bis 01.07. sind auf jeden Fall die letzten Cent Tröpfchensweise auf dem DRV-Konto angekommen ;-) Auch wenn Sie erst gegen Jahresende eine 'Bestätigung' erhalten sollten/ lediglich einen Papierwisch über die zum Tag xx.yy.zzzz getätigte Einzahlung - Sie sind mit der Einzahlung weit vor dem 01.07. ...so dass hier nicht der ab 01.07. erwartete/höhere aktuelle Rentenwert den Einzahlungsbetrag - rückschauend betrachtet - negativ beeinflusst. Gruß w. PS: warum Sie die 'kurze' Gültigkeit von knappen 3 Monaten aus der Ihnen erteilten Rentenauskunft zur Ausgleichszahlung um 2 lange Tage überschreiten mussten und dann anfangen 'zu Lamentieren' /die DRV schickt mir so ein 'komisches' Schreiben, dass ich nicht verstehe – das hätte Sie auch innerhalb der 3-Monatsfrist erhalten. Die Ausgleichszahlungen sprudeln, da muss das einzig dafür abgestelltes DRV-Ließchen fleißig in Olympia Monica hämmern/dauert *g
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