Der Bezug von Arbeitslosengeld I in den letzten zwei Jahren vor dem Bezug der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Wartezeit von 45 Versicherungsjahren) kann nur berücksichtigt werden, sofern eine vollständige Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Arbeitgebers vorliegt. Wie bereits ausgeführt, können Sie neben dem Bezug von ALG I einen versicherungspflichtigen Mini-Job ausüben. Dies führt dazu, dass Sie dann die versicherungspflichtigen Voraussetzungen der 45- jährigen Wartezeit erfüllen. Parallel zu dem Bezug von ALG I können Sie keine freiwilligen Beiträge entrichten.