Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Abschläge Versorgungsausgleich ausgleichen

von Peter08.01.2020 | 22:25
88 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend. Ich bin pflichtversichert. Möchte Abschläge durch Scheidung aus den 90er Jahren ausgleichen. Fragen: Ich habe gelesen, dass man noch Rentenzahlungen für das Jahr 2019 bis zum März 2020 leisten kann. Gilt das auch für Abschläge aus dem Versorgungsausgleich ? Wenn ja, kann man den Betrag dann auch noch in die Steuererklärung 2019 rein setzen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

ich schließe mich den Antworten von @schade und @W*lfgang inhaltlich an und danke den beiden.

Die steuerlichen Aspekte klären Sie bitte mit Ihrem Finanzamt bzw. mit steuerberatenden Institutionen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Schadeam 08.01.2020 | 22:54
Das mit dem 31.03. des Folgejahres gilt für freiwillige Beiträge aber nicht für die Ausgleichszahlung für den Vers.ausgleich. Und um steuerlich etwas für 2019 geltend machen zu können gilt m.E. Das Einzahlungsdatum. Aber das ist kein Problem für dieses Forum sondern eine Steuerfragen.
W°lfgangam 08.01.2020 | 23:10
Hallo Peter, der 31.03. ist jeweils der Stichtag für normale freiwillige Beiträge, um Versicherungslücken im Vorjahr auffüllen zu können. Die 'verlorenen' Punkte aus dem Versorgungsausgleich können Sie solange einzahlen/auch in Raten, solange Sie keine Altersvollrente erhalten. Allerdings sollten Sie für jeden 'verlorenen' Entgeltpunkt (heute 33,05 EUR 'wert') knapp 8.000 EUR auf den DRV-Tisch legen. In ähnlicher Weise könnten Sie auch noch Ausgleichszahlungen für erwartete Rentenminderungen bei einer Altersrente ab 63.ff leisten (sofern diese Altersrente möglich wäre) ...ist dasselbe Verhältnis von Einzahlungsbetrag ./. mtl. Rentengegenwert – da ist in Summe dann sicher noch ein guter 6-stelliger Einzahlungsbetrag möglich. Über etwaige steuerrechtlichen Vorteile durch die Nachzahlungen hier/in einem Rentenforum, nachzufragen, na, Sie sind ja drollig ;-) Natürlich können Sie beim Finanzamt nur die Aufwendungen geltend machen, die _im_ lfd. Jahr entstanden sind ...rechtssicher erklärt Ihnen das Ihr Finanzamt, der nächste Lohnsteuerhilfeverein oder ein Fachanwalt für Steuerrecht. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026