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Experten-Antwort

Abschläge Versorgungsausgleich ausgleichen

von Peter08.01.2020 | 22:25
84 Ansichten
3 Antworten
Guten Abend. Ich bin pflichtversichert. Möchte Abschläge durch Scheidung aus den 90er Jahren ausgleichen. Fragen: Ich habe gelesen, dass man noch Rentenzahlungen für das Jahr 2019 bis zum März 2020 leisten kann. Gilt das auch für Abschläge aus dem Versorgungsausgleich ? Wenn ja, kann man den Betrag dann auch noch in die Steuererklärung 2019 rein setzen ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.01.2020 | 08:00

Guten Morgen,

ich schließe mich den Antworten von @schade und @W*lfgang inhaltlich an und danke den beiden.

Die steuerlichen Aspekte klären Sie bitte mit Ihrem Finanzamt bzw. mit steuerberatenden Institutionen.

2 Antworten

Schadeam 08.01.2020 | 22:54
Das mit dem 31.03. des Folgejahres gilt für freiwillige Beiträge aber nicht für die Ausgleichszahlung für den Vers.ausgleich. Und um steuerlich etwas für 2019 geltend machen zu können gilt m.E. Das Einzahlungsdatum. Aber das ist kein Problem für dieses Forum sondern eine Steuerfragen.
W°lfgangam 08.01.2020 | 23:10
Hallo Peter, der 31.03. ist jeweils der Stichtag für normale freiwillige Beiträge, um Versicherungslücken im Vorjahr auffüllen zu können. Die 'verlorenen' Punkte aus dem Versorgungsausgleich können Sie solange einzahlen/auch in Raten, solange Sie keine Altersvollrente erhalten. Allerdings sollten Sie für jeden 'verlorenen' Entgeltpunkt (heute 33,05 EUR 'wert') knapp 8.000 EUR auf den DRV-Tisch legen. In ähnlicher Weise könnten Sie auch noch Ausgleichszahlungen für erwartete Rentenminderungen bei einer Altersrente ab 63.ff leisten (sofern diese Altersrente möglich wäre) ...ist dasselbe Verhältnis von Einzahlungsbetrag ./. mtl. Rentengegenwert – da ist in Summe dann sicher noch ein guter 6-stelliger Einzahlungsbetrag möglich. Über etwaige steuerrechtlichen Vorteile durch die Nachzahlungen hier/in einem Rentenforum, nachzufragen, na, Sie sind ja drollig ;-) Natürlich können Sie beim Finanzamt nur die Aufwendungen geltend machen, die _im_ lfd. Jahr entstanden sind ...rechtssicher erklärt Ihnen das Ihr Finanzamt, der nächste Lohnsteuerhilfeverein oder ein Fachanwalt für Steuerrecht. Gruß w.
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