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Abschlag 10,8 Prozent bei EM-Rente

von ratlos13.06.2008 | 14:26
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weshalb denn dies, für die Krankheit bin ich doch nicht selbst schuld. Mir fehlen grob 120Euro im monat

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo ratlos,

der Gesetzgeber hat diese Regelung im Zusammenhang mit der Einführung von Abschlägen bei Altersrenten eingeführt. Bei einem Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr fallen immer 10,8 % Abschläge an, ab 63 keine Abschläge mehr.

Zu dieser Regelung gibt es seit einigen Jahren Verfahren vor dem Bundessozialgericht. Den derzeitigen Stand hat Ihnen ich08 bereits anschaulich dargestellt.

4 Antworten

ich08am 13.06.2008 | 14:39
Der SoVD führt Musterklagen gegen die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten, die bis zu 10,8 Prozent betragen können. Hier sind vier Fallgruppen zu unterscheiden: Betroffene, die bei Rentenbeginn unter 60 Jahre sind, Betroffene, die ihre Erwerbsminderungsrente über das 60. Lebensjahr hinaus beziehen, Betroffene, die zu Beginn der Erwerbsminderungsrente bereits über 60 Jahre alt sind, Hinterbliebene, deren Ehepartner/in vor dem 60. Lebensjahr verstorben ist Mehrere Verfahren sind bereits beim Bundessozialgericht anhängig. Beim 5a. Senat sind insgesamt zehn Klagen zur Frage der Zulässigkeit von Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten anhängig, davon eines, das vom SoVD vertreten wird (Az.: B 5a R 122/07 R). Am 29. Januar 2008 hat der 5a. Senat in zwei Verfahren zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten sowie in einem Verfahren zu Abschlägen bei einer Hinterbliebenenrente die Rechtsauffassung vertreten, dass die Abschläge rechtmäßig sind. Der SoVD vertritt das Verfahren zur Hinterbliebenenrente (Az.: B 5a R 98/07 R). Da der 5a. Senat eine andere Rechtsauffassung vertritt als der 4. Senat in seinem vielbeachteten Urteil vom 16. Mai 2006 (Az.: B 4 RA 22/05), ist dies noch kein abschließendes Urteil. Entscheidend ist jetzt, welche Rechtsauffassung der 13. Senat des Bundessozialgerichts vertritt. Betroffene sollten ihre anhängigen Verfahren daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht zurücknehmen, sondern zunächst die abschließenden Entscheidungen des 5a. und des 13. Senats abwarten. Danach wird der SoVD prüfen, ob ggf. das Bundesverfassungsgericht angerufen wird. Beim 13. Senat sind noch sieben Verfahren zu Abschlägen anhängig sowie ein SoVD-Verfahren zu Hinterbliebenenrenten (Az.: B 13 R 75/07 R). Wenn 5a. Senat und der 13. Senat zu dem selben Ergebnis kommen, könnte auf eine Vorlage beim sogenannten Großen Senat verzichtet werden. Wenn die beiden Nachfolgesenate des 4. Senats zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, muss eine Vorlage beim Großen Senat erfolgen. Der 4. Senat ist seit dem 1. Januar 2008 nicht mehr für Angelegenheiten des allgemeinen Rentenrechts zuständig. Nachfolgesenate sind der 5a. Senat und der 13. Senat
Realistam 13.06.2008 | 14:42
Mit den Abschlägen soll die längere Rentenbezugszeit ausgeglichen werden. Seit Einführung der Abschläge wurden aber auch die Zurechnungszeiten erhöht, wodurch die Abschläge etwas abgefedert werden. (Das wird von den Kritikern sehr gerne unterschlagen, obwohl es nicht unerheblich ist, ob die Zeit zwischen dem 55. und dem 60. Lebensjahr nur zu einem Drittel oder in voller Höhe berücksichtigt wird!) Eine Abschaffung der Abschläge würde also zwangsläufig eine Reduzierung der Zurechnungszeiten bewirken!
Frank Morrisam 13.06.2008 | 15:11
" realist " hat es auf den Punkt gebracht. Die meisten EM-Rentner beschweren sich wegen der 10,8% Abzug, vergessen aber in diesem Zusammenhang oder wissen es gar nicht, das im Gegenzug dafür die Zurechnungszeit vom 55. auf das 60. Lebensjahr erhöht wurde. Außerdem wird das damalige Urteil des Bundessozialgerichtes - aus den verschiedensten Gründen - NIE umgesetzt werden. Darum mein Rat : Vergessen Sie das ganze und denken Sie daran wie das Hornberger Schiessen ausgegangen ist....
Rosannaam 13.06.2008 | 16:07
Vor 2002 wurde die Zurechnungszeit bis zum 55. Lebensjahr PLUS 20 Monate angerechnet. Es kommen also keine ganzen 5 Jahre dazu... Aber wie bereits erwähnt wurde, wird der Abschlag von 10,8 % dadurch etwas verringert. Die Zeit der abschlagsfreien Renten ist so ziemlich vorbei (mit Ausnahme von Vertrauensschutzgereglungen). Nachdem die vorzeitigen Altersrenten immer mehr MIT Abschlag gezahlt wurden (ein 60-jähriger kann auch nichts für sein Alter und hat meist sein Leben lang gearbeitet!), "flüchteten" sich viele in die bis 2001 gezahlten abschlagsfreien EU-Renten. Ist nicht böse gemeint und auch verständlich, denn ob man eine EU-Rente ohne Abschlag oder eine Altersrente mit Abschlag bekam, war natürlich schon ein Unterschied! Hauptsächlich, aber nicht nur aus diesem Grund wurden vom Gesetzgeber die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten ab 2002 eingeführt.
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