Hallo ratlos,
der Gesetzgeber hat diese Regelung im Zusammenhang mit der Einführung von Abschlägen bei Altersrenten eingeführt. Bei einem Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr fallen immer 10,8 % Abschläge an, ab 63 keine Abschläge mehr.
Zu dieser Regelung gibt es seit einigen Jahren Verfahren vor dem Bundessozialgericht. Den derzeitigen Stand hat Ihnen ich08 bereits anschaulich dargestellt.