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Experten-Antwort

Abschlag auf Bruttorente

von Heinz Ju.19.10.2015 | 15:07
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich kann bald in Rente mit ca. 1500 Brutto, minus 2,1% Abschlag. Also ca. 30 Euro Abschlag, minus ca. 10% für Kranken u Pflegekasse. Also wird ja die Kranken u Pflegekasse von 1470 Euro abgezogen, also bleiben bei der Nettorente nur 27 Euro weniger, zum Vergleich mit u ohne Abschlag. Stimmt so meine Rechnung? Danke für Info.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heinz Ju.,

Sie dürfen Sie nicht vergessen, dass Sie bei Nichtinanspruchnahme der Rente zum jetztigen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt auch noch weiter Beiträge einzahlen. Sie ersparen sich also nicht nur den Abschlag, sondern erhöhen die Rente auch noch durch die Beitragszahlung. Allerdings steigen auch Ihre Beiträge zur KV und PV, da diese von Ihre Bruttorente berechnet werden. Inwieweit es Sinn macht, einen Rentenbeginn vorzuverlegen oder hinauszuzögern, kann nicht pauschal gesagt werden. Ich kann Ihnen nur raten sich mal in einer Auskunft und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe vorzustellen, dort kann man Sie dahingehende aufgrund des Einblicks in Ihr Versicherungskonto besser beraten.

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13 Antworten

****am 19.10.2015 | 15:29
Ja. Arbeiten sie aber noch 7 Monate weiter erhöht sich die Rente um die EP aus dem Arbeitsentgelt, bei Durchschnittsverdienst 1EP:12x 7= 0,5833 x 29,21=17,04Euro mehr. Die Nettorente wäre dann 43,45 Euro höher.
Heinz Ju.am 19.10.2015 | 15:41
Ich muß in Rente da die ATZ zu Ende ist. Mir bringt das neue Gesetz nichts, ich kann nur in die Schwerbeh.-Rente 53 geb. mit 2,1% Abschlag, oder auf 2 Monate Rente verzichten u ohne Abschlag in Rente, also auf 3000 Euro verzichten. Da brauche ich fast 10 J. bis ich ins Plus komme, dumm gelaufen, Arbeitgeber hat damals den ATZ-Vertrag nicht länger unterschrieben.
Schadeam 19.10.2015 | 17:39
Ob es jetzt 30 oder 27 Euro sind, ist doch wahrscheinlich relativ egal, oder? Gut, ist pro Monat ein Hefeweizen mehr oder weniger, insofern wieder ganz wichtig. :)
Arscham 19.10.2015 | 16:24
Test
Heinz Ju.am 19.10.2015 | 19:08
Oh Herr Schade, es hat nicht jeder so ein fettes Gehalt wie sie. Noch etwas, Westerland-Sylt bekommt man für 3 Euro ein halbes Weizen. Wer will schon Abschläge wenn er nie einen Tag Fehlzeit hatte in seinem Arbeitsleben.
W*lfgangam 19.10.2015 | 19:19
...eins pro Monat mehr - macht auch nicht wirklich satt ;-) Heinz Ju. hat insofern noch Glück, dass er _nur_ 2,1 % Abschlag und nicht wie andere ATZ'ler ohne Schwerbehinderteneigenschaft 9 und mehr %. Die würden locker auf 3000 EUR verzichten, wenn Sie denn 2 Monate (auch 4, bei 6 Monaten wird es 'kritisch') später die Rente ohne Abschlag erhalten könnten. Gruß w. PS: Heinz Ju., zu Ihrem Nachtrag: Sie stehen nicht schlechter da, als Sie sich zum Zeitpunkt des ATZ-Vertrages mit allen Nebenwirkungen dafür entschieden haben ;-) Und ja, jeder halbwegs interessierte ATZ'ler hat sich _vorher_ über die zu erwartende Rente/Abschläge informiert. Alles andere müssens mit der Nahles ausfechten, da ist die DRV gänzlich der falsche Sack zum Draufhauen.
W*lfgangam 20.10.2015 | 21:06
...hört sich bei ATZ mit vorbestimmten Beschäftigungsende irgendwie 'logisch' an - Beiträge durch Warten ersitzen ...muss im neuen WuNdRG (Warten und Nichtinanspruchnahme der Rente Gesetz) geregelt sein. Liegt sicher noch im Wvl-Haufen von Hauk rum … *Note: Morgen mal Günni wg. zügiger Unterschrift anrufen ;-) Gruß w.
Heinz Ju.am 21.10.2015 | 11:11
Ja Wolfgang ich habe mir das alles vorher lange überlegt. Habe auch vor der ATZ meine Schwerbeh. auf unbefristet verlängern lassen. Meine Schwester war damals an Krebs erkrankt, ATZ wurde unterschrieben auf Schwerbeh.70%. In der ATZ Abstufung auf 30%, ging mit 10,8% Abschlag in Rente. Ihre Frust auf den Rentenberater hier im Ort wird ewig bleiben. Noch etwas zu ihnen Wolfgang, 2,1% Abschlag war mir ja klar, aber es ist ja normal das mich dieses neue Gesetz auf andere Gedanken bringt. Zu den 3000 Euro kommen noch für 2 Monate insgesamt 640 Euro Netto VBL dazu. Also ist so etwas keine leichte Entscheidung.
W*lfgangam 21.10.2015 | 20:35
Hallo Heinz Ju., VBL ...ÖD, ich ahnte es. Zusätzlich müssten Sie sich auch noch für 2 Monate freiwillig krankenversichern (sofern keine Familienversicherung greift) und erhalten keine Abfindung vom AG wegen des nicht mehr bestehenden Rentenabschlags. Muss in der Summe wohl überlegt sein ...ohne konkret zu rechnen (hab die Daten für Verschiebung um 2 Monate nicht im Kopf), liegt die Rentabilitätsphase bei 3 - 4 Jahren, lässt sich aber auf den Monate genau ausrechnen. Das mit Ihrer Schwester tut mir leid. Auch ich kenne Kollegen, denen der GdB plötzlich 'geklaut' worden ist und dann die vereinbarte ATZ irgendwie mit erhöhten Rentenabschlägen endete (bis 1, 2, 3 Jahre vor Rentenbeginn kann man das mit Klageverfahren gegen das Versorgungsamt verzögen ...die Schwerbehinderteneigenschaft bleibt bis zum Abschluss des Verfahrens + 3 Monate obendrauf erhalten, auch wenn es dann negativ ausgeht - sollte auch ein Rentenberater wissen). Gruß w.
Heinz Ju.am 21.10.2015 | 22:18
Danke ihnen Wolfgang, Krankenkasse für die 2 Monate ging bei meiner Frau. Abfindung nach meiner Rechnung bei 2,1% Abschlag nur ca. 700 Euro Brutto. Abschlag also bei der Rente ca. 30 Euro Monat, VBL 8 Euro Monat auf das Jahr gerechnet insges. ca. 450 Euro weniger. Nach dieser Rechnung komme ich erst 8-9 Jahre ins Plus, die Entscheidung kann mir keiner abnehmen. Würde mich freuen wenn sie Wolfgang nochmal ihre Meinung dazu schreiben. Schade das bei 53 geb. diese 2 Monate länger gearbeitet werden muß. Es wird immer so viel geschrieben betr. Steuer auf Rente, ob noch 2016 oder 2017 , bei mir als Durchschnitts-Rentner werden ja unterm Strich keine Steuern anfallen.
Alter Mannam 22.10.2015 | 10:58
Lieber Heinz Ju., ich habe mir Ihre Beiträge genau durchgelesen und komme zu einem ganz eindeutigen Ergebnis: Verzichten Sie zunächst und gehen später ohne Abschlag in Rente! Mit freundlichen Grüßen Alter Mann P.S.: Es gibt Fälle bei denen eine vorgezogene Rente mit Kürzung sinn macht. In Ihrem konkreten Fall aber ganz sicher nicht!
Heinz Ju.am 22.10.2015 | 16:04
Danke ihnen, ich glaube sie haben recht. Werde ja für die 2 Monate kein ALG 1 bekommen,nach meiner Info. Jede Rentenerh. bezw. Witwenrente , das wird ja mit Abschlag alles mit den Jahren geringer. Nach meiner Info. muß mich die Krankenkasse meiner Frau mitvers.
W*lfgangam 22.10.2015 | 20:50
Zitat von Alter Mann anzeigenausblenden
...nun Johannes Heesters im Zwiegespräch mit Luis Trenker um die sinnvollste Altersvorsorge ;-), Hallo Heinz Ju., Heinz hat in der Tat gar nicht so schlecht gerechnet ('Rendite' geht auf 10 Jahre zu), da er nur einen kleinen Abschlag hat (bei meinem 'Kopfwert' ging ich von 9+ % aus). Verzicht in den 2 Monaten: 500 max. Netto-Abfindungsbetrag 2600 Rente 1200 VBL (rückgerechnet aus 8 EUR Abschlag) ------ 4300 nicht erhalten ./. 40 max. Mehrbetrag nach 2 Monaten = 108 Monate 'Laufzeit' Eine 'Rendite' von ü10 %, nicht schlecht ...bis dahin ist aber zunächst der mögliche Einkommensmehrbetrag erst mal zu 'erleben'. Wenn Sie mich fragen, lieber den fetten Spatz jetzt mitnehmen, als auf die spätere Taube hoffen, die vielleicht schon am Tropf hängt ...aber diese Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen. Gruß w.
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