Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Der Minderungszeitraum beginnt mit der Vollendung des 60. Lebensjahres und endet nach Ablauf von 17 Monaten (11/2010-07/2011).Die Aussage von Feli ist leider falsch. Der Minderungszeitraum beginnt mit Vollendung des in Anlage 23 genannten Lebensalters und endet mit Vollendung des 63. Lebensalters. (§§ 77, 264c SGB VI und Anlage 23 zum SGB VI in der im Jahr 2002 beim Beginn der EM-Rente gültigen Fassung). Der Minderungszeitraum geht hier somit vom 01.06.2012 bis 31.10.2013. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wäre somit zum jetzigen Zeitpunkt abschlagsfrei. Da Elfriede nun zwei sich widersprechende Aussagen hat und ggf. verunsichert ist, ist es schön, wenn sich ein Experte noch äußern würde.
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