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Zur Experten-Antwort springenHallo Andy S.,
der Abschlag würde 14,4 % betragen.
Der Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte richtet sich nach § 36 SGB VI. Danach besteht ein Anspruch auf die abschlagfreie Altersrente erst, wenn Sie das 67. Lebensjahr vollendet haben. Dieses Lebensalter ist mit der Altersgrenze für die Regelaltersgrenze identisch. Die vorzeitige Inanspruchnahme ist ab dem 63. Lebensjahr zulässig.
Die Berechnung des Abschlags bezieht sich immer auf das maßgebende Eintrittsalter in eine abschlagfreie Altersrente der beatragten Rentenart. Ob eine andere Altersrente ggf. früher ohne Abschlag in Anspruch genommen werden kann, spielt keine Rolle.
Die Rente Würde bei einem Rentenbeginn im Jahr 2027 also 4 Jahre vorzeitig in Anspruch genommen werden. Der Abschlag würde demnach 14,4 % betragen (48 Monate x 0,3 % Abschlag).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Liebe User,
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Ihr Admin
Liebe Leser,
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Ihr Admin
Ergänzend: das Schlagwort "Rente mit 63" war medial nach der Wahl 2013/Gesetzgebung 2014, mit der versprochenen 'abschlagsfreien' Rente mit 45 Jahren behaftet ...leider ohne dabei/gleichzeitig auf die stufenweise Anhebung ab Jg. '53 hinzuweisen - bereits der Nachkommasatz dazu im damaligen Koalitionsvertrag schien zum Verstehen der geplanten Gesetzesneuregelung zu mühsam gewesen zu sein, um das von dem bildungsintensivsten Papiermedium/und ähnlichen oberflächlichen Gazetten, verständlich darstellen zu können ;-) Deswegen - dank sinnfreier/halbgarer Medienberichte - hält sich immer noch das Gerücht der Rente ab 63 ohne Abschlag mit 45 Jahren. Gruß w.Das Problem ist, dass viele verwirrt sind. Die Wahrheit ist: Die Rente mit 63 gibt es nicht.Und genau mit dieser Aussage verwirren Sie die Leute auch - denn natürlich gibt es die Rente mit 63, aber eben mit Abschlägen in Form der Altersrente für langjährig Versicherte. Oder ist das nicht wahr? Sie haben Recht wenn Sie als Wahrheit verkaufen, dass es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte heute für Neurentner nicht mehr mit 63 gibt. Fazit: auch mit dem was man als Wahrheit verkauft muss man verdammt vorsichtig sein (und darf nicht "schlampig" formulieren) Guten Abend
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