Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Abschlag Brutto u Netto

von Jakob N.12.12.2015 | 17:58
2812 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich gehe bald in Rente mit hohem Abschlag ca. 100 Euro. 1500 Euro minus 100 Euro von der Bruttorente, minus ca.10% für Kranken u Pflegekasse. Da ich nur 1400 Euro Brutto haben werde nach dem Abschlag, bekomme ich ja nur 90 Euro weniger Netto unterm Strich. Liege ich mit meiner Rechnung richtig? Danke für Auskunft

9 Antworten

Jakob N.am 12.12.2015 | 18:56
Ja, aber 1500 Euro Bruttorente ohne Abschlag, oder 1400 Euro mit Abschlag. ergibt doch beim Netto nur 90 Euro weniger und keine 100 Euro.
W*lfgangam 12.12.2015 | 18:34
Hallo Jakob N. ob Sie einen Rentenabschlag von der Brutto-Rente oder von der Netto-Rente/nach Abzug KV/PV rechnen, führt zum selben Auszahlungsbetrag. Vielleicht fühlen Sie sich besser, dass der Netto-Abschlag niedriger ist – mit Brutto-Beträgen sollten Rentner nicht rechnen ;-) (Gilt erst recht für betriebliche Altersversorgungen!) Die DRV kürzt übrigens den erreichten Punktestand, der führt dann zu _persönlichen_ Entgeltpunkten, die aktuell über den derzeitigen aktuellen Rentenwert = 29,21 € als mtl. Brutto-Rente errechnet werden. Individuell geht davon noch KV/PV runter, oder, es gibt einen Beitragszuschuss zur KV oben drauf bei ab Rentenbeginn freiwillig/privat KV-Versicherten. Gruß w.
Schilas Mamaam 12.12.2015 | 19:37
Hallo Jakob N. nach Ihrer Darstellung verwechseln Sie leider Brutto und Netto. Von den 100 € Brutto sollten Sie auch noch die Krankenkasssenbeiträge abziehen. Dann paßt es schon !!!! Mfg Christina
Konrad Schießlam 12.12.2015 | 20:42
Und so rechnet man dies, als gesetzlich Ver- sicheter: 1400,00 Bruttorente -114,80 8,20 Anteil Krankenversicherung -032,90 2,35 Pflegevers.( 2,60 ohne Kind) --------- 1.252,30 Nettorente. MfG.
Jakob N.am 12.12.2015 | 20:13
Ja nach allen Abzügen sind es 90 Euro weniger nicht 100 Euro, da die Berechnung von 1400 ausgeht und nicht von 1500 Euro.
Rentenzombieam 13.12.2015 | 13:33
Du kriegst gar nichts, du langst nämlich schon!
Udoam 13.12.2015 | 15:53
Am Ende bleibt einem genau 60 % von dem letzten Nettogehalt.
Jakob N.am 13.12.2015 | 17:16
Udo sie sind ja ein Witzbold
W*lfgangam 13.12.2015 | 20:04
...da hat er gar nicht so unrecht, wenn Sie Standardwerte zugrunde legen: 45 Jahre, Durchschnitts-EP - KV/PV ./. Durchschnitts-Einkommen minus Abgaben. Als AT-Beschäftigter kann man darüber natürlich nur lachen ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026