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Experten-Antwort

Abschlag dauerhaft?

von Marieluise21.07.2024 | 21:11
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5 Antworten

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Hallo! Wenn ich bei der EM-Rente 10,8% Abschlag bekommen habe, nehme ich die mit in jede weitere Rente? Zb hätte ich die vorgezogene Möglichkeit in die Schwerbehindertenrente ab 62, die auch mit Abschlägen wäre. Bliebe es da bei 10,8% von vorher? Das wäre ja direkt "attraktiv" die vorher zu nehmen, oder welche Nachteile übersehe ich? Geht die Schwerbehindertenrente in die Regelaltersrente über oder bleibt die bis Tod? Danke herzlich

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

den Antworten von "Einfach" und "Keine Verringerung" ist nichts mehr hinzuzufügen.

 

Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten

Einfacham 21.07.2024 | 21:24
Der Abschlag aus der EM-Rente bleibt dauerhaft. Wenn Sie dann in eine Schwerbehindertenrente wechseln, bleibt diese Rente in der Regel gleich hoch, neue Abschläge kommen nicht hinzu (wenn zwischen den beiden Renten eine maximale Lücke von 24 Monaten liegt, Bestandsschutz §88, SGB6)). Die Schwerbehindertenrente ist eine Altersrentenart, deswegen bleibt es dabei bis zum Lebensende, ein Wechsel in eine andere Altersrentenart ist nicht mehr möglich (und brächte ja auch nichts).
Marieluiseam 21.07.2024 | 22:23
Zitat von Einfach anzeigenausblenden
Verringern sich die 10,8%: Wenn ich meine EMR mit 10,8% statt mit 62 (2026) mit 64 (2028) in die Schwerbehinderungsrente überführe, weil die befristete volle EMR Bewilligung solange reichen würde und aus dem Ausland noch 14x 300 Euro pro Jahr dazukämen, solange in D eine EMR läuft? Ganz herzlichen Dank
Keine Verringerungam 22.07.2024 | 05:21
Zitat von Marieluise anzeigenausblenden
Ein klares Nein. Es ist wie oben beschrieben. Beim Wechsel von der EM-Rente in eine beliebige Altersrentenart (mit Lücke maximal 24 Monate) bleiben die Abschläge aus der EM-Rente immer in voller Höhe erhalten, egal ob Sie mit 62, 64 oder noch später wechseln. Aber Sie können das gerne bei der DRV nachfragen und auch eine Proberechnung anfordern, wenn es dann soweit sein wird. Aber erst einige Monate vor dem geplanten Wechsel, jetzt ist es dafür noch zu früh.
Heinzam 22.07.2024 | 12:01
Und was ist daran, bitte attraktiv? Können Sie das erläutern? Steuerlich ist es jedenfalls von Nachteil.
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