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Abschlag in der Beamtenversorgung

von Grenadier28.11.2007 | 17:14
1164 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich beziehe Ruhegeld als pensionierter Berufssoldat. Von 1957 bis 1962 arbeitete ich einschließlich Ausbildung bei der Deutschen Bundesbahn. (gesamt 62 Monate) Nach dem Ausscheiden bekam ich die in die Rentenkasse eingezahlten Beträge erstattet. Danach zahlte ich 51 Monate in die gesetzliche Rentenkasse. Mit welchen Abschlägen bei meiner Pension muss ich nach Erreichen des 65, Lebensjahres rechnen?

2 Antworten

Unbekanntam 28.11.2007 | 18:22
Hallo, Sie sind hier im Forum falsch gelandet. Wir beschäftigen uns hier mit gesetzlichen Rentenversicherung und nicht mit Beamtenpensionen. Das eine hat mit dem anderen nicht zu tun. Auskunft kann Ihnen nur Ihre Bezügestelle geben. Geben Sie mal in einer Suchmaschine "Beamten Forum" ein. Vielleicht finden Sie dort ein entsprechendes Forum.
Markusam 29.11.2007 | 10:29
Es entstehen bei Vollendung des 65. Lebensjahres nur dann Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die allgemeine Wartezeit von 60 monaten mit Beiträgen erfüllt ist. So wie Sie den Fall schildern, dürfte dies hier nicht der Fall sein, die Rentenversicherungsbeiträge würden dann mit 65 ebenfalls erstattet. Die bereits 1962 erstatteten Beiträge zählen für die 60 Monate nicht mehr mit. MfG Markus
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