Hallo Lotte,
die Rente wegen besonders langjähriger Versicherung mit 45 Jahren Wartezeit kann NICHT vorzeitig mit Abschlag in Anspruch genommen werden.
Im beschriebenen Fall würde der Abschlag demnach am Regelalter von 66+10 berechnet und beträgt daher 46x03,%=13,8%,
da vor dem Lebensalter von 64+10 nur eine andere Rentenart beantragt werden kann, für welche im Übrigen auch 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten ausreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam