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Experten-Antwort

Abschlag Rente bei EMR

von Bechti21.08.2014 | 17:46
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3 Antworten

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Guten Tag zusammen, meine Regelaltersrente würde mit 66 Jahren beginnen. Durch einen GdB 50 G kann ich abschlagsfrei mit 64 Jahren in Rente gehen, auch weil dann bereits 45 Beitragsjahre überschritten wurden. Meine Frage: Wenn ich mit 62 oder 63 Jahren vorzeitig in Rente gehe, berechnen sich die Abschläge auf die reguläre Altersrente (hier: 14,4% bzw. 10,8%) oder auf die Zeit des Beginns der abschlagsfreien Rente (hier: 7,2% bzw. 3,6%)?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bechti

Wenn Ihre Regelaltersrente mit 66 Jahren beginnt, sind Sie 1958 geboren.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie nach Vollendung des 61. Lebensjahres mit 10,8 % Abschlägen in Anspruch nehmen (weitere Beispiele: ab 62 Jahren mit 7,2 %; ab 63 Jahren mit 3,6 %). Ohne Abschläge können Sie diese Rente nach Vollendung des 64. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Zwischen diesen Monaten kann der Rentenbeginn frei gewählt werden (Voraussetzung: GdB von mind. 50, Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt, Hinzuverdienstgrenze wird eingehalten und rechtzeitige Antragstellung). Die Abschläge berechnen sich also auf die Zeit des Beginns der abschlagsfreien Rente, welche beantragt wurde.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie ohne Abschläge ebenfalls nach Vollendung des 64. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rentenart ist nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

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2 Antworten

Versichertenberateram 21.08.2014 | 18:13
nach Ihren vagen Angaben gehe ich davon aus, dass Sie Jahrgang 1958 sind. Falls Sie mit 62 oder 63 Jahren die Rente für Schwerbehinderte beantragen, werden die Abschläge auf 7,2% bzw. 3,6% betragen. Vorausgesetzt das heutige Recht gilt dann immer noch.
W*lfgangam 21.08.2014 | 19:07
Ergänzend: Hallo Bechti, die abschlagsfreie Rente/45 Jahre kann _nicht_ vorgezogenen mit Abschlag in Anspruch genommen werden. Allerdings ist bei beiden Rentenarten der abschlagsfreie Beginn 64 – bei vorzeitigem Beginn bei der AR/Schwerbehinderte (62/63) wie von Versichertenberater dargestellt. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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