Die "45 Jahre" wirken sich bei den Vertrauensschutzregelungen der älteren Versicherten unter Umständen günstig aus.
Ab 2012 wird es eine neue Rentenart geben, die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte". Für den Bezug dieser ab Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei gezahlten Altersrente ist die Wartezeit von 45 Jahren Voraussetzung. Auf den Abschlag der von Ihnen anvisierten Altersrente wirken sich die 45 Jahre nicht aus.