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Experten-Antwort

Abschlagsfrei früher in Rente

von Kuno15.05.2022 | 23:31
88 Ansichten
2 Antworten

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Kann ich die Riesterrente in einem Betrag auszahlen lassen und damit meine Rente aus der gesetzlichen verbessen bzw einen Abschlag vermeiden und Steuern und Rückforderungen vermeiden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kuno,

leider kann ich Ihnen keine andere Antwort geben als Fabian. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Fabianam 16.05.2022 | 07:43
Nein. Es gibt zwar die Regelung der Kleinstbetragsrente. Danach kann man sich zum frühestmöglichen offiziellem Vertragsende, 60 oder 62. Lebensjahr (im Vertrag nachschauen)die Riester-Rente in einer Summe auszahlen lassen, wenn der mtl. Zahlbetrag unter ca. 30 Euro liegt. In diesem Fall wird "regulär" versteuert, aber die Zulagen und die Steuererstattungen während der Ansparphase müssen nicht zurückgezahlt werden. Diese Kleinstbetragsregelung hat aber überhaupt nichts mit dem diesjährigem Sonderangebot des Rückkaufs von Rentenabschlägen zu tun. Wenn man sich vor dem oa. Alter den Riestervertrag auszahlen lässt oder ", zuviel" angespart wurde, werden die Zulagen und Steuererstattungen zurückgefordert, egal was man mit dem Guthaben plant.
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