Hallo Gabi,
so pauschal lässt sich Ihre Frage leider nicht beantworten.
Grundsätzlich wäre eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Ihrem Fall ab einem Lebensalter von 61 Jahren und 2 Monaten (mit Abschlag von 10,8% - der Abschlag verringert sich entsprechend einer ggf. späteren Inanspruchnahme) bzw. ab einem Lebensalter von 64 Jahren und 2 Monaten (ohne Abschlag) möglich. Auch eine Erwerbsminderungsrente wäre bei entsprechender Minderung der Erwerbsfähigkeit denkbar.
Mein Tipp: Lassen Sie sich persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe beraten. Dort kann man wesentlich gezielter und individueller auf Ihre persönliche Situation unter Berücksichtigung Ihrer bisherigen Versicherungsbiographie eingehen, als dies hier in diesem Forum möglich wäre.