Hallo, Kannixverstan,
wenn Sie eine Rente für schwerbehinderte Menschen beantragen wollen, ist es ausreichend, dass Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und am Tag des Rentenbeginns den Status Grad der Behinderung 50 besitzen. Wann der abschlagsfreie Rentenbeginn sein wird ist abhängig von Ihrem Geburtsjahrgang. Sind Sie noch vor 1958 geboren liegt der abschlagsfreie Rentenbeginn jedoch NACH dem Beginn einer Rente für besonders langjährig Versicherte. Sind Sie nach 1957 geboren, ist der abschlagsfreie Rentenbeginn bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen gleichzusetzen mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, bei der Sie allerdings die 45 Jahre benötigen würden. Ein Rentenanspruch für diese Rentenart besteht auch ohne Schwerbehinderung. Ohne genaue Angaben zu Ihrem Geburtsdatum können wir keine weiteren Aussagen treffen. Sie haben die Möglichkeit eine Rentenauskunft zu beantragen und die Daten Ihrer individuellen Situation zu überprüfen. Ebenfalls empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe.