Hallo MarioRV,
nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen können Sie die Wartezeit von 45 Jahren auch mit freiwilligen Beiträgen erfüllen. Die Einzahlung für schulische Ausbildungszeiten ist nur bis zur Vollendung des 45.Lebensjahres möglich. Daher müsste der Antrag auf diese Einzahlung (tatsächlich Formular V0080) umgehend gestellt werden.
Ansonsten ist die von Ihnen aufgestellte Rechnung schlüssig, sollte aber ggfs. durch eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung überprüft werden.