Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenOb es überhaupt bei Ihrem Mann zu einer Krankengeldzahlung bis zur sogenannten Aussteuerung kommt, oder vielleicht vorher die Krankenkasse auffordert eine medizinische Reha zu beantragen, welche bei fehlendem Erfolg dann zu einer eventuellen Umwandlung in die Erwerbsminderungsrente führt, ist derzeit offen. Die jetzige Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung bewirkt jedenfalls nicht, dass Ihr Mann bessere Chancen auf die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherten bekommt. Derzeit sollte sich Ihr Mann vorrangig auf die Genesung konzentrieren.
Solange Ihr Mann Krankengeld bezieht, zahlt die gesetzliche Krankenkasse Beiträge in das Rentenkonto ein, es entstehen dadurch Pflichtbeiträge (Wartezeitmonate). Eine parallel ausgeübte geringfügige Tätigkeit (bei momentaner AU???) führt nicht zu zusätzlichen Wartezeitmonaten. Es ist vielmehr der Zeitraum nach dem Ende des Krankengeldbezuges zu überdenken. Das Sie mit der Meldung der Beschäftigung das Rentenkonto Ihres Mannes etwas aufbessern und diese „Hausmeisterkosten“ steuerlich geltend machen können, ist dann ein Aspekt, über den es sich lohnt nachzudenken. Sprechen Sie das aber vorher mit der Krankenkasse Ihres Mannes ab. Für die Zeit nach Ende des Krankengeldbezuges empfehle ich, vorerst noch abzuwarten und dann zu gegebener Zeit nochmals eine Frage zu stellen.
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