Solange Ihr Mann Krankengeld bezieht, zahlt die gesetzliche Krankenkasse Beiträge in das Rentenkonto ein, es entstehen dadurch Pflichtbeiträge (Wartezeitmonate). Eine parallel ausgeübte geringfügige Tätigkeit (bei momentaner AU???) führt nicht zu zusätzlichen Wartezeitmonaten. Es ist vielmehr der Zeitraum nach dem Ende des Krankengeldbezuges zu überdenken. Das Sie mit der Meldung der Beschäftigung das Rentenkonto Ihres Mannes etwas aufbessern und diese „Hausmeisterkosten“ steuerlich geltend machen können, ist dann ein Aspekt, über den es sich lohnt nachzudenken. Sprechen Sie das aber vorher mit der Krankenkasse Ihres Mannes ab. Für die Zeit nach Ende des Krankengeldbezuges empfehle ich, vorerst noch abzuwarten und dann zu gegebener Zeit nochmals eine Frage zu stellen.