Hallo Christl,
grundsätzlich bleibt Ihr erarbeiteter Rentenanspruch erhalten. Die zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte aufgrund der Beitragsentrichtung während des Arbeitslosengeldbezuges bzw. der Halbtagsbeschäftigung bewirken sogar eine Erhöhung des Rentenbetrages.
Eine Ausnahme hierzu ist nur denkbar, wenn viele beitragsfreie Zeiten zurückgelegt wurden. Die Bewertung dieser Zeiten erfolgt über die sogenannte Gesamtleistungsbewertung. Wird über einen längeren Zeitraum weniger Verdient, verringert sich der Durchschnittsverdienst des gesamten Versicherungslebens. Dieser Durchschnittsverdienst wird für die Bewertung von beitragsfreien Zeiten - teilweise mit Begrenzung-herangezogen.