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Experten-Antwort

Absenkung der Rente

von christl16.07.2010 | 09:24
2457 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe 39 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und dadurch einen entsprechenden Rentenanspruch erwirtschaftet (nachgewiesen in der Renteninformation) . Nach kurzer Arbeitslosigkeit arbeite ich seit 1 Jahr nur noch halbtags. Nun hat mir jemand erzählt, dass sich mein erarbeiteter Rentenanspruch durch meine jetzige Halbtagstätigkeit absenken würde. Stimmt das wirklich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christl,

grundsätzlich bleibt Ihr erarbeiteter Rentenanspruch erhalten. Die zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte aufgrund der Beitragsentrichtung während des Arbeitslosengeldbezuges bzw. der Halbtagsbeschäftigung bewirken sogar eine Erhöhung des Rentenbetrages.

Eine Ausnahme hierzu ist nur denkbar, wenn viele beitragsfreie Zeiten zurückgelegt wurden. Die Bewertung dieser Zeiten erfolgt über die sogenannte Gesamtleistungsbewertung. Wird über einen längeren Zeitraum weniger Verdient, verringert sich der Durchschnittsverdienst des gesamten Versicherungslebens. Dieser Durchschnittsverdienst wird für die Bewertung von beitragsfreien Zeiten - teilweise mit Begrenzung-herangezogen.

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3 Antworten

Hitzeopferam 16.07.2010 | 09:47
die der Rentenberechnung zugrunde liegenden Entgeltpunkte für die 39 Jahre Vollzeit bleiben Ihnen erhalten. Lediglich in der Zeit der Teilzeit werden entsprechend weniger Entgeltpunkte ermittelt.
Schwarzwälderam 16.07.2010 | 11:06
Die Expertenantwort ist aber nur theoretisch. Sowohl die Renteninformation als auch die Rentenauskunft stellen bei der Berechnung auf die Regelaltersgrenze ab und unterstellen somit für die Zukunft eine "Lücke". Somit dürfte sich jeder hinzukommende Beitrag, egal wie hoch dieser ist auf die Rente steigernd auswirken. Lediglich die Hochrechnungen für EM Rente und auf die Regelaltersrente würden geringer ausfallen.
Schwarzwälderam 16.07.2010 | 11:07
Die Expertenantwort ist aber nur theoretisch. Sowohl die Renteninformation als auch die Rentenauskunft stellen bei der Berechnung auf die Regelaltersgrenze ab und unterstellen somit für die Zukunft eine "Lücke". Somit dürfte sich jeder hinzukommende Beitrag, egal wie hoch dieser ist auf die Rente steigernd auswirken. Lediglich die Hochrechnungen für EM Rente und auf die Regelaltersrente würden geringer ausfallen.
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