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Abwesenheit bei Rentenantrag

von Winfried29.12.2007 | 22:53
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19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend ich stelle nun den Folgeantrag zur EM Rentenverlängerung. Im April möchte ich gerne mein Patenkind in Italien besuchen. Ich bin in dieser Zeit natürlich nicht erreichbar für evtl. Gutachterbesuche. Kann ich meine Abwesenheit (eine gute Woche) der DRV melden und wird diese dann berücksichtigt? Der Urlaub wäre mir sehr wichtig, wenn sich dadurch aber ein Nachteil für mich ergibt, würde ich diesen verschieben. Was kann ich tun, damit ich meinen Uralub antreten kann ohne einen Nachteil? reicht eine kurze Information an die DRV aus? und wird dies dann auch berücksichtigt? Danke im vorraus für Antworten Winfrieda

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Winfried,

grundsätzlich sollte die einwöchige Abwesenheit kein Problem darstellen. An Ihrer Stelle würde ich erst einmal abwarten, ob denn tatsächlich ein Gutachtertermin gerade in diese Zeit fällt. Ggf. sollte sich ein Ausweichtermin mit dem Gutachter vereinbaren lassen. Dessen unbenommen können Sie natürlich auch den Rentenversicherungsträger vorab auf Ihre Abwesenheit hinweisen.

18 Antworten

Antoniusam 30.12.2007 | 01:55
Klären Sie das am Besten direkt mit Ihrem zuständigen RV-Träger vorab telefonisch. Sollte sich durch Ihre Abwesenheit die Antragsbearbeitung verzögern, müssen Sie natürlich die Konsequenzen tragen. MfG
Wissenderam 30.12.2007 | 23:03
"ich stelle nun den Folgeantrag zur EM Rentenverlängerung. Im April möchte ich gerne mein Patenkind in Italien besuchen. Ich bin in dieser Zeit natürlich nicht erreichbar für evtl. Gutachterbesuche." Warum wollen Sie schlafende Hunde wecken? Termine mit Gutachtern können Sie selbst vereinbaren und auch absagen. Insofern haben Sie volle Handlungsfreiheit auch Termine abzusagen.
Wissenderam 30.12.2007 | 23:09
"Klären Sie das am Besten direkt mit Ihrem zuständigen RV-Träger vorab telefonisch. Sollte sich durch Ihre Abwesenheit die Antragsbearbeitung verzögern, müssen Sie natürlich die Konsequenzen tragen." Warum soll Winfried schlafende Hunde wecken und bei der DRV anrufen? Und wieso verzögert die Wahrnehmung von Freiheitsrechten als EU-Bürger die Antragsbearbeitung? Ist doch wohl unwahrscheinlich, daß ein Gutachter just den Termin in die Woche schiebt! Und ein Recht allein den Termin zu bestimmen hat der auch nicht. Aber so ist das mittlerweile: Angst vorm Obrigkeitsstaat, der Sachbearbeiter - im Regelfall bestenfalls Realschulabschluß - könnte ja Nachteile veranlassen, wenn man sich nicht fügt .....
Antoniusam 01.01.2008 | 12:51
Leute mit Realschulabschluß sind in Ihren Augen wohl Analphabeten, was ? Selbst wenn Sie tatsächlich studiert haben sollten, heißt das noch lange nicht, dass Sie etwas Besseres sind, auch wenn Sie das hier immer wieder durchblicken lassen. Ich kenne Akademiker mit Doktortitel die zu dämlich sind, das kleine Einmaleins fehlerfrei aufzusagen oder eine simple Dreisatzaufgabe ohne Taschenrechnerunterstützung auszurechnen. Mit denen könnte es (fast) jeder Hauptschulabsolvent aufnehmen. Soviel dazu ! Die Qualität Ihrer Ratschläge halte ich übrigens für äußerst fragwürdig. Im Zweifelsfall würde ich mich eher auf meinen Instinkt verlassen als auf Ihre Tipps. Meine BU-Rente wurde ganz ohne Ihr Zutun bewilligt. (Vermutlich von einem Sachbearbeiter mit Realschulabschluß (!)) MfG
Werneram 01.01.2008 | 16:14
Sehr geehrter Herr Antonius Bitte bedenken Sie,dass nach 2000 die Bewilligung derartiger Renten eingeschränkt wurde, Wurden Erwebsunföhgigkeitsrenten vor diesem Jahr zu großzlgig bewilligt erfolgt dies heute zu restrektiv,
Antoniusam 01.01.2008 | 19:43
Tatsache ist, dass es seit 2001 keine klassische BU-Rente mehr gibt. Aber woher haben Sie denn die Weisheit, dass EM-Renten vor 2001 "zu großzügig" bewilligt wurden ? Hat man Ihnen das an Ihrem Kneipen-Stammtisch erzählt ? Wer WIRKLICH erwerbsgemindert ist, bekommt nach wie vor seine Rente. Meistens sogar ohne Widerspruch oder Klage. Mehrere Beispiele aus meinem Bekanntenkreis belegen dies. (Etliche Forumsteilnehmer übrigens auch !) MfG
Werneram 01.01.2008 | 20:43
Wenn sie ein bissschen im Forum blättern werden sie feststellen, dass dem nicht immer so ist. Die, die ihre Rente erkämpfen müssen in die Nähe von Simulanten zu stellen ist ,. . . da fehlen mir die Worte Wenn sie regelmäßig am Stammtisch diskutieren müssen sie das Anderen nicht unterstellen
Wissenderam 02.01.2008 | 15:37
"Meine BU-Rente wurde ganz ohne Ihr Zutun bewilligt. (Vermutlich von einem Sachbearbeiter mit Realschulabschluß (!))" Was beweist das? Das der Sachbearbeiter einen medizinischen Sachverhalt korrekt beurteilt hat? Wohl kaum! Haben Sie schon mal über die Begründetheit Ihrer Ratschläge nachgedacht? Wohl kaum, denn sonst könnten Sie die juristisch begründen.
Antoniusam 02.01.2008 | 15:00
Noch einmal: Sie behaupten, dass die EM-Renten VOR 2001 "zu großzügig" bewilligt wurden. Woher haben Sie diese Erkenntnis, wenn nicht aus der Bildzeitung oder vom Kneipen-Stammtisch ? Im Übrigen habe ich lediglich erwähnt, dass die meisten Rentenanträge ohne Widerspruch oder Klage bewilligt werden. Das alle anderen Fälle "Simulanten" sind, habe ich nie behauptet. MfG
Rosannaam 02.01.2008 | 16:05
1. ist es ja bis April noch einige Zeit hin (wann endet denn die bisher gezahlte Zeitrente?) und eine ärztl. Begutachtung findet evtl. noch vorher statt (empfohlen wird sowieso, gleichzeitig mit dem Antrag auf Weitergewährung einen aktuellen ärztl. Befundbericht an die DRV zu senden; das erspart evtl. sogar eine Nachuntersuchung). 2. Sofern der Untersuchungstermin tatsächlich auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden muss, verzögert sich selbstverständlich auch die Bearbeitung des Weitergew.Antrages. 3. Nur wenn Sie einem evtl. Untersuchungstermin UNENTSCHULDIGT nicht nachkommen, kann sich dies negativ auswirken. 4. @Antonius: Ich kann Ihnen nur beipflichten. Habe ja "leider" auch nur Realschulabschluß :-(( und es trotzdem zu Einigem gebracht :-)).
F.F.am 02.01.2008 | 16:25
>>"Haben Sie schon mal über die Begründetheit Ihrer Ratschläge nachgedacht?"<< Sehr geehrter Herr Wissender, in meinem Duden habe ich das Wort "Begründetheit" leider nicht gefunden. Was meinen Sie damit? Mit freundlichem Gruß F.F.
Werneram 02.01.2008 | 17:43
"Wer WIRKLICH erwerbsgemindert ist, bekommt nach wie vor seine Rente." Ihre Worte! Dann müssen die ANDEREN ihre Erwerbsunfähigkeit ja nur vortäuschen, Und die, deren Rechtsmittelleinlegung Erfolg hatte müssen. demnach ja was nun?
Antoniusam 02.01.2008 | 18:28
Und, was ist an meiner Aussage falsch ? Selbstverständlich ist nicht jeder Rentenantragssteller wirklich erwerbsgemindert. Sonst hätten wir eine Bewilligungsquote von 100 % (!)! (Wer würde dann wohl KEINEN Rentenantrag stellen wollen ?) Können Sie mir soweit folgen ? Meine letzte Frage haben Sie übrigens immer noch nicht beantwortet ! MfG
Wissenderam 02.01.2008 | 20:56
"in meinem Duden habe ich das Wort "Begründetheit" leider nicht gefunden. Was meinen Sie damit?" Wer im Duden bei solch einem Begriff nachschauen muß, ist der deutschen Sprache, insbesondere der Grammatik, nicht mächtig. Die deutsche Sprache ist eine der wenigen Sprachen, die durch Rekursion und Verknüpfung die Kreation neuer Wörter und Wortkonstruktionen erlaubt. Kindergarten wurde von den Anglisten komplett übernommen, weil deren Sprache (Grammatik wenn überhaupt vorhanden) eben nicht Verknüpfung und Rekursion Lernen Sie bitte Deutsch! Das Bundesverfassungsgericht verwendet das Wort "Begründetheit": "Schließlich erörtert der Senat diese Fragen im Abschnitt über die Zulässigkeit des Verfassungsrechtsbehelfs, nicht hingegen in dem über die Begründetheit (BVerfGE 89, 155 ). Auch unter diesem Gesichtspunkt ist die Annahme eines Widerspruchs zwischen den Entscheidungen Solange II und Maastricht ohne tragfähige Grundlage." - 2 BvL 1/97 - mfg Wissender P.S. Erst prüfen und dann das "Beinchen" heben. Diesmal gings fehl. :-)))
Wissenderam 02.01.2008 | 21:19
"und eine ärztl. Begutachtung findet evtl. noch vorher statt (empfohlen wird sowieso, gleichzeitig mit dem Antrag auf Weitergewährung einen aktuellen ärztl. Befundbericht an die DRV zu senden; das erspart evtl. sogar eine Nachuntersuchung)." Ihren "Glauben" in Ehren, aber so läuft das bei dr DRV nicht in speziellen Fällen, wo sich die "Kunden" auskennen, um nicht übers Ohr gehauen zu werden. Ich habe 1999 einen Rentenantrag gestellt. Bisher hat sich die DRV(Rechtsnachfolger der LVA) geweigert, den Antrag zu bearbeiten. 199x habe ich einen Rehaantrag gestellt. Der wurde auch nicht bearbeitet. Vor X Monaten hat sich die DRV bei Gericht verpflichtet, tätig zu werden. Seit X Monaten passiert nix. Gehen Sie davon aus, daß die DRV ordnungsgemäß arbeitet? Ich nicht. Deshalb gehört die DRV abgewickelt wie die "DDR".
Werneram 02.01.2008 | 21:46
Meine letzte Frage haben Sie übrigens immer noch nicht beantwortet Nun. es stammt aus Gesprächen mit ca. 30 wegen Krankheit berenteten wo sich seit längerem Berentete die Schilderung aktuell um die Weiterbewilligung kämpfender nicht vorstellen können. Stammtisch sowie Bild gehören nicht zu meinen Informationsquellen
Antoniusam 03.01.2008 | 11:40
Merkwürdig ! Vor noch gar nicht all zu langer Zeit berichtete hier ein User namens "Wissender", dass ihm die DRV aufgrund eines fehlerhaften ärztlichen Gutachtens eine EM-Rente trotz eines nicht vorhandenen Gehirntumors "aufdrängen" wollte. Er sprach sogar daraus resultierende eventuelle Konsequenzen an, wie z.B. den Verlust der Fahrerlaubnis wegen medizinisch begründeter Fahruntüchtigkeit. Und jetzt berichten Sie auf einmal, dass sich die DRV seit 1999 weigert, Ihren Rentenantrag zu bearbeiten. Was stimmt denn nun ? (Oder handelt es sich eventuell um zwei verschiedene User gleichen Namens ?) MfG
Antoniusam 03.01.2008 | 11:53
Nun, das "Unverständnis" der "Altrentner" resultiert wahrscheinlich daher, dass frühere Renten meistens unbefristet bewilligt wurden, während die Renten seit 2001 im REGELFALL immer befristet sind. Aber daraus gleich zu schließen, dass frühere Renten "zu großzügig" bewilligt wurden, halte ich doch für stark übertrieben. MfG
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