Hallo Winfried,
grundsätzlich sollte die einwöchige Abwesenheit kein Problem darstellen. An Ihrer Stelle würde ich erst einmal abwarten, ob denn tatsächlich ein Gutachtertermin gerade in diese Zeit fällt. Ggf. sollte sich ein Ausweichtermin mit dem Gutachter vereinbaren lassen. Dessen unbenommen können Sie natürlich auch den Rentenversicherungsträger vorab auf Ihre Abwesenheit hinweisen.