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Experten-Antwort

Abzüge

von Albert Gr.12.03.2016 | 13:04
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6 Antworten

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Hallo Ich gehe ende dieses jahres als langjährig versicherter in rente (65). Neben der rente aus der RV werde ich eine Zusatzrente aus einer betrieblichen versorgungskasse bekommen. Ich überschlage mal in der summe ca. 2.200€. Ich bin verheiratet. Meine fragen: *welche abzüge *wofür *in welchem prozentsatz werden erhoben und sind von mir zutragen? Zudem: * wie geht das techn? Wird das * bereits bei der monatl. auszahlung erhoben * oder am jahresende nach lohnsteuerjahresantrag oder ähnlichem? mit freundlichen grüßen Albert Gr.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.03.2016 | 14:09

Die Bruttorente der gesetzlichen Rentenversicherung wird aus den Beiträgen und allen sonstigen zu bewertenden rentenrechtlichen Zeiten im gesamten Versicherungsleben berechnet.

Die Nettorente ergibt sich abzüglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und ggf. Steuern:

• Beitragsanteile zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden vom Rentenversicherungsträger einbehalten, sofern Krankenversicherungspflicht und Pflegeversicherungspflicht vorliegt.

• ggf. Steuern werden nicht vom Rentenversicherungsträger einbehalten. Die Höhe des Besteuerungsanteils bestimmt sich nach dem Rentenzugangsjahr ( Rentenzugangsjahr 2016: 72% ). Ob tatsächlich eine "Zahlsteuer" anfällt, hängt von der Summe der übrigen Einkünfte ab. Diese Frage klärt das Finanzamt bzw. der Steuerberater.

Die Besteuerung der Betriebsrente richtet sich danach, wie Beiträge und Umlagen im der Anwartschaftsphase steuerlich behandelt wurden. Waren Beiträge und Umlagen in der Anwartschaftsphase steuerfrei, sind die Rentenleistungen voll steuerpflichtig. Wurden Umlagen und Beiträge versteuert, sind die Rentenleistungen mit dem sogenannten Ertragsanteil steuerpflichtig. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den zuständigen Zusatzversorgungsträger.

5 Antworten

Nahlaam 12.03.2016 | 13:36
Wenn Sie bei der Altersrente für langjährig Versicherte keinen Abschlag haben, dann solltet Sie auch ebenfalls bei der Zusatzrente aus der betrieblichen Versorgungskasse keinen Abschlag haben, Sie müssen aber wie bei der gesetzlichen Rente ebenfalls Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen. Sollte aus ZVK-vertraglichen Gründen doch ein Abschlag von Ihnen getragen werden, so würde dieser vor der monatlichen Rentenzahlung in Abzug gebracht (wie die Beiträge zur Krankenkasse). Das finden Sie aber in Ihren Vertragsunterlagen bzw. können es bei der Zusatzversorgungskasse erfragen.
W*lfgangam 12.03.2016 | 20:35
Hallo Albert Gr., Steuern, gleich von welche Einkommensarten, sind nicht Thema dieses Renten-Forums. Die DRV zieht von Ihrer Rente lediglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab (sofern Sie nicht freiwillig oder privat versichert sind), um Steuern kümmern die sich nicht - das müssen Sie im Rahmen Ihrer jährlichen ESt-Erklärung mit dem Finanzamt klären. Gruß w.
Schießl Konradam 12.03.2016 | 21:43
Mit zwei unterschiedlichen Rentenarten ist es wie bei Obst. Für Birnen und Äpfel passt die Bezeichnung " Obst" , trotzdem sind es unterschiedliche Sorten. Der Anteil der ZVK Rente wurde nicht genannt, deshalb gehe ich mal von 2200 mtl. x 12 26.400 Jahresrente aus, da die erste Zahlung noch in 2016 liegt beträgt die nachgelagerte Besteuerung 72 % der Bruttorente diese liegt ja ( ohne Anpassung zum 1.7.16 und 1.7. 17) mit 72% von 26400 bei 19.008,00 ( 72 % von 26400), minus Euro: 2.323,20 8,80 % DAK.Satz derzeit von 26400 minus 0.620,40 2,35% (ohne Kinder) Pflegeversicherung minus 0,102,-- Werbungskosten Rente minus 0.072,-- Pauschale Sonderausgaben -------------------- Euro: 15.890,40 zu versteuerndes Einkommen.Als Existenzminimum gelten bereits für 2016 Euro 17304 deshalb keine Steuererklärung Pflicht, wenn sonst keine Einnahmen. Als lebenslanger Freibetrag werden 28% vom Jahresbrutto 2017( 12 mal mtl) festgeschrieben. Die RV. braucht keine Steuerkarte, bei gesetzlich Pflichtversicherten werden die 8,80 und 2.35% von der Bruttorente einbehalten, eventuelle Abschläge vermindern automatisch die Bruttorente. Steuerlich verbessert kann auch noch die ZVK. Rente sein, wenn die sogenannte Ertragsanteilbe- steuerung Platz greift, anderseits- bei Betriebsrenten ist dies so- ist der volle Beitrag von 16,10 % Alleine vom Rentner zu tragen wird für die Krankenversicherung .Die ZVK verlangt evtl. eine Steuerkarte, bis monatlich 1788 fällt aber in Steuerklasse III-Ehepaar-, keine Steuer an. MfG.
Albert Gr.am 13.03.2016 | 15:49
Dann DANKE allen ich für die gegebenen Info´s. Mfg Albert Gr.
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