Hallo Rob64,
der Hinzuverdienst bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Liegt das Arbeitsentgelt bei bis zu 450 Euro greifen die Regelungen für eine geringfügige Beschäftigung. Bei der späteren Altersrente wird eine neue Rentenberechnung inklusive der nach Beginn der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zurückgelegten Versicherungszeiten durchgeführt.