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Experten-Antwort

Abzüge der Bruttorente?

von regloh1109.02.2023 | 09:03
281 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hätte gerne gewusst, wieviel Prozent man von der künftigen gesetzlichen Bruttorente (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Steuer) abziehen muss, um ca. die Nettorente zu erhalten. Soll nur ein ca. Prozentwert sein! Ebenso bei einer zusätzlichen Rente aus privaten Einlagen (hier auch nur ca. in Prozent). Also das ich nur ein ca. Richtwert mal ausrechnen kann.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo regloh11,

die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung machen in etwa 11% der Bruttorente aus. Die genaue Höhe ist abhängig vom kassenindividuellen Zusatzbeitrag und von einem eventuell zu zahlenden zusätzlichen Beitrag für Kinderlose zur Pflegeversicherung.

Eine pauschale Aussage zur Höhe der aus der Rente anfallenden Steuer ist schwer zu fassen. Der Anteil der Rente, welcher zu versteuern ist, steigt abhängig vom Rentenbeginn seit 2005 jedes Jahr an. Bei einem Rentenbeginn in 2023 sind 83% der Rente steuerpflichtig. Da die Besteuerung der Rente auch von Ihrem Steuersatz abhängt, ist eine pauschale Aussage hierzu nicht möglich.

Weitere Angaben zu steuerlichen Sachverhalten können wir als Rentenversicherung auch nicht tätigen.

Hier hilft ggf. ein Experte für Steuerrecht, oder ein entsprechender Rechner, bei dem Sie individuelle Angaben machen können, weiter.

Bei einer privaten Rente fallen in der Regel keine Sozialversicherungsabgaben an, so dass hier nur die Steuerabzüge bleiben. Achtung: Bei Riester- und Rürup-Renten kann es bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten zur Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung kommen.

Diesbezüglich wenden Sie sich bitte bei konkreten Fragen an Ihre Krankenkasse.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Paulam 09.02.2023 | 09:09
Hallo, einfach einmal alle Ihre Einnahmen in den Rechner eingeben https://n-heydorn.de/rentenbesteuerung.html MfG
Abschlägeam 09.02.2023 | 09:17
KV Beitrag 14,6 % + individueller Kassenzusatzbeitrag / davon 50 % PV abhängig ob mit (3,4 %)oder ohne Kind (3,05 %) / davon 100 % Bei anderen Renten kann die KV ggfs. um einen Freibetrag gekürzt werden, das sagt Ihnen dann die zuständige Krankenkasse Steuer... kommt auf Ihre persönlichen Umstände, Höhe der Rente etc... an, gibt aber diverse Rechner im 'Netz', mit denen Sie das überschlägig berechnen können. Und wird aber nicht bei den Rentenzahlungen direkt einbehalten, es ist dann eine EKSt-Erklärung erforderlich.
Abschlägeam 09.02.2023 | 09:20
versehentlich verdreht PV abhängig ob mit (3,4 %)oder ohne Kind (3,05 %) / davon 100 % es ist genau andersrum. Sorry!
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