Hallo regloh11,
die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung machen in etwa 11% der Bruttorente aus. Die genaue Höhe ist abhängig vom kassenindividuellen Zusatzbeitrag und von einem eventuell zu zahlenden zusätzlichen Beitrag für Kinderlose zur Pflegeversicherung.
Eine pauschale Aussage zur Höhe der aus der Rente anfallenden Steuer ist schwer zu fassen. Der Anteil der Rente, welcher zu versteuern ist, steigt abhängig vom Rentenbeginn seit 2005 jedes Jahr an. Bei einem Rentenbeginn in 2023 sind 83% der Rente steuerpflichtig. Da die Besteuerung der Rente auch von Ihrem Steuersatz abhängt, ist eine pauschale Aussage hierzu nicht möglich.
Weitere Angaben zu steuerlichen Sachverhalten können wir als Rentenversicherung auch nicht tätigen.
Hier hilft ggf. ein Experte für Steuerrecht, oder ein entsprechender Rechner, bei dem Sie individuelle Angaben machen können, weiter.
Bei einer privaten Rente fallen in der Regel keine Sozialversicherungsabgaben an, so dass hier nur die Steuerabzüge bleiben. Achtung: Bei Riester- und Rürup-Renten kann es bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten zur Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung kommen.
Diesbezüglich wenden Sie sich bitte bei konkreten Fragen an Ihre Krankenkasse.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung