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Experten-Antwort

Abzüge KK bei Erwerbsminderung trotz Familienversicherung?

von Frauke10.09.2014 | 11:52
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3 Antworten

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Hallo liebe Forenmitglieder, Habe da mal eine Frage bezüglich EU-Rente bzw. Erwerbsminderung (Teil/ganz). Bisher wurden hier immer Abschläge genannt (max 10,8%, KK und PF) ohne darauf zu verweisen in welchem Familienverhältnis die Person(en) steht bzw. stehen. Daher die Frage wenn ich (43) nun die volle oder teilweise(1/2) Erwerbsminderungsrente beantrage was muss ich dann für Abschläge hinnehmen? Bin verheiratet und Minijobber (Aufstocker) und über meinen Ehemann (Stkl 3) + 2 Kinder als Familie in der gesetzlichen KK Pflichtversichert. Muss ich dann tatsächlich hier noch extra KK abführen wenn der obige Fall eintreten würde?? Was würde mir noch abgezogen werden? Danke für eure Anregungen. Frauke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.09.2014 | 13:40

Hallo Frauke,

über Art und Umfang der Kranken- und Pflegeversicherung als Renter entscheidet die von Ihnen gewählte Krankenkasse. Der RV-Träger ist an diese Entscheidung gebunden. Grds. besteht bei Bezug eines sozialversicherungspflichtigen Einkommens (Auch Rente!) Versicherungspflicht.

2 Antworten

Schießl Konradam 10.09.2014 | 19:21
Habe da mal eine Frage bezüglich EU-Rente bzw. Erwerbsminderung (Teil/ganz). Bisher wurden hier immer Abschläge genannt (max 10,8%, KK und PF) ohne darauf zu verweisen in welchem Familienverhältnis die Person(en) steht bzw. stehen. Daher die Frage wenn ich (43) nun die volle oder teilweise(1/2) Erwerbsminderungsrente beantrage was muss ich dann für Abschläge hinnehmen? Bin verheiratet und Minijobber (Aufstocker) und über meinen Ehemann (Stkl 3) + 2 Kinder als Familie in der gesetzlichen KK Pflichtversichert. Muss ich dann tatsächlich hier noch extra KK abführen wenn der obige Fall eintreten würde?? Was würde mir noch abgezogen werden? Danke für eure Anregungen. Anregungen kann ich Ihnen nicht geben, ver- suche aber auf zu klären. Es sind zwei unterschiedlich Dinge. Bei der Erwerbsminderungsrente erfolgt ein Abschlag von 10,8%. Bei der Krankenversicherung gilt nicht mehr für Sie die Mitversicherung. Bis 31.12.2014 werden 8,20% KrV. und 2,05%- ohne Kinder 2,30 % Pflegeversicherung für alle gesetzlich Ver- sicherten fällig, unabhängig bei welcher Krankenkasse die Versicherung besteht.
W*lfgangam 10.09.2014 | 21:35
Hallo Frauke, Sie sind bisher umsonst _nur deswegen_ in der Familienversicherung, weil Sie kein krankenversicherungspflichtiges Einkommen haben. Mit Bezug jeder Rente ändert sich das spontan *), Sie haben dann krankenversicherungspflichtiges Einkommen. Deswegen tritt die (kostenfreie) Familienversicherung in den Hintergrund, vorrangig sind dann die KV/PV-pflichtigen Einnahmen/die Rente ...10,25 % der Rente will die KK haben, bekommt sie direkt von der Rentenversicherung von Ihrer Rente überwiesen. *) von individuellen Ausnahmen abgesehen, wo die Voraussetzungen für die 'Krankenversicherung der Rentner' nicht erfüllt sind – und ggf. eine freiwillige KV (ggf. mit erhöhten Beiträgen) zwingend einsetzt. Gruß w. PS: die Abschläge auf Renten haben nichts mit der KV/PV zu tun, sondern hängen von einem vorgezogenem/zu frühem Rentenbeginn ab.
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