Hallo Janek 1914,
Abschläge in einer Rente fließen über den sogenannten Zugangsfaktor in die Rentenberechnung mit ein.
Für Entgeltpunkte, die bereits Grundlage für die Ermittlung von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt der bisherige Zugangsfaktor grundsätzlich maßgebend. Das heißt die Abschläge, die Sie bereits bei der Erwerbsminderungsrente in Kauf genommen haben, werden auch bei einer späteren Altersrente berücksichtigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Altersrente auch abschlagsfrei in Anspruch nehmen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung