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Experten-Antwort

Abzüge nach der befristete erwerbsminderungsrente

von Janek191413.02.2021 | 15:10
136 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich werde rückwirkend zum 29.10.20 eine volle erwerbsminderungsrente aber befristet bekommen.Weil ich zu diesem Zeitpunkt 63,5 Jahre alt war erwartet mich Abzug in Höhe von 3,3 %. Wenn ich später in einer Altersrente für schwerbehinderten wechsle, weil die erwerbsminderungsrente nicht verlängert wird, wird die altersrente auch um diese 3,3 % gekürzt.? Ab Mai 2021 habe ich Anspruch auf altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abzüge. Ich habe bereits die zwei Renten am 14 Januar 2021 beantragt, die Reha aber schon am 29.10.20. Vielen Dank für Ihre Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Janek 1914,

Abschläge in einer Rente fließen über den sogenannten Zugangsfaktor in die Rentenberechnung mit ein.

Für Entgeltpunkte, die bereits Grundlage für die Ermittlung von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt der bisherige Zugangsfaktor grundsätzlich maßgebend. Das heißt die Abschläge, die Sie bereits bei der Erwerbsminderungsrente in Kauf genommen haben, werden auch bei einer späteren Altersrente berücksichtigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Altersrente auch abschlagsfrei in Anspruch nehmen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 13.02.2021 | 16:43
Wenn die EM mit Abschlag bewilligt wird hat auch eine sich anschließende AR diese Abschläge.
Deutsche Rentenversicherung
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