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Experten-Antwort

Abzüge vorzeitig in Rente

von Helmut10.06.2021 | 08:49
105 Ansichten
6 Antworten

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Ich könnte nächstes Jahr im Oktober mit 64 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen (Rente mit 63). Zur Zeit bin ich arbeitslos, der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet aber bereits im März, dann müsste ich nochmal einen Job annehmen. 45 Arbeitsjahre habe ich bereits erreicht. Kann ich dann mit 2,4% Abzügen ( 8 Monate * 0,3% bis Oktober gerechnet) im März in Rente gehen oder muss ich dann die vollen Abzüge , gerechnet bis 67 Jahre, verkraften. Danke Helmut

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helmut,

Ihren Angaben nach gehe ich mal davon aus, dass Sie Jahrgang 1958 sind.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig mit Abschlägen (von 2,4 %) in Anspruch nehmen. Wenn Sie im März 2022 bereits in Rente gehen wollen, müssten Sie alternativ die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Bei dieser Altersrente wird der Abschlag allerdings vom Rentenbeginn bis zur Regelaltersgrenze berechnet, bei Ihnen bis zum 66. Lebensjahr (nicht 67). Der Abschlag würde bei Rentenbeginn im März 2022 (= 63 Jahre + 5 Monate) also 9,3 % (auf Dauer) betragen.

Viele Grüße

Ihre Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

DRVam 10.06.2021 | 09:18
Ja
Schadeam 10.06.2021 | 09:38
Die Antwort von @DRV wäre nur dann richtig wenn Sie schwerbehindert wären. Ohne Schwerbehinderung ist die Rente für besonders langjährig versicherte für den Jg 1958 erst mit 64 abschlagsfrei. Wer vorher geht wählt die AR für langjährig Versicherte und wäre in Ihrem Beispiel 32 Monate vor 66 in Rente gegangen und somit 9,6% Abschlag (22 x 0,3%). Die beiden Rentenarten können nicht vermischt werden.
Schade Ergänzungam 10.06.2021 | 09:39
sorry, ....erst mit 66 abschlagsfrei....
Oder docham 10.06.2021 | 15:22
Die Antwort von @DRV wäre nur dann richtig wenn Sie schwerbehindert wären. Ohne Schwerbehinderung ist die Rente für besonders langjährig versicherte für den Jg 1958 erst mit 64 abschlagsfrei. Wer vorher geht wählt die AR für langjährig Versicherte und wäre in Ihrem Beispiel 32 Monate vor 66 in Rente gegangen und somit 9,6% Abschlag (22 x 0,3%). Die beiden Rentenarten können nicht vermischt werden.
Das war eine "oder" Frage, Da kann die Antwort vorn DRV nicht falsch sein!
…oder doch! 2xnein (wie hier) gibt nein bei einer Oder-Frage (Bsp.: „Ist 2x2 gleich 5 oder gleich 6“). Bei komplementären Antworten ist ein „ja“ immer richtig (aber nicht hilfreich für den Fragesteller; Bsp.: Ist 2x2 gleich 4 oder ungleich 4?). Alles klar oder nicht ;)
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