Hallo Helmut,
Ihren Angaben nach gehe ich mal davon aus, dass Sie Jahrgang 1958 sind.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig mit Abschlägen (von 2,4 %) in Anspruch nehmen. Wenn Sie im März 2022 bereits in Rente gehen wollen, müssten Sie alternativ die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Bei dieser Altersrente wird der Abschlag allerdings vom Rentenbeginn bis zur Regelaltersgrenze berechnet, bei Ihnen bis zum 66. Lebensjahr (nicht 67). Der Abschlag würde bei Rentenbeginn im März 2022 (= 63 Jahre + 5 Monate) also 9,3 % (auf Dauer) betragen.
Viele Grüße
Ihre Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung