Hallo Ulrike,
der Rentenversicherungsträger führt nur Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge ab, wenn eine Kranken-und Pflegeversicherungspflicht besteht.
Die Steuer wird nicht direkt von der Rente abgezogen.
Hier muss der Rentner ggfs. eine Steuererklärung machen.
Viele Grüße
Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung