Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung Rente

von Ulrike19.01.2022 | 08:48
36 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich möchte gerne wissen, wie die Berechnung verläuft. Vom Brutto wird zuerst die Steuer abgezogen und dann die Kranken- und Pflegeversicherung oder vom Brutto die Kranken- und Pflegeversicherung und anschließend erst die Steuer?? Vielen DAnk im Voraus für die Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulrike,

der Rentenversicherungsträger führt nur Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge ab, wenn eine Kranken-und Pflegeversicherungspflicht besteht.

Die Steuer wird nicht direkt von der Rente abgezogen.

Hier muss der Rentner ggfs. eine Steuererklärung machen.

Viele Grüße

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Ulrikeam 19.01.2022 | 09:58
Danke für die Antwort, aber überall ist nachzulesen, dass die Rente versteuert wird, dazu wird meine in 2 oder 5 Jahren auch gehören,je nach dem geltenden Steuersatz. Soll das heißen, ich erhalte ein Jahr lang eine Bruttorente und muss dann über die Steuererklärung eine Nachzahlung leisten, wenn das Finanzamt das feststellt?
Finanzamtam 19.01.2022 | 10:01
Genau das bedeutet das.
Ulrikeam 19.01.2022 | 10:11
Danke für Ihre Antwort! Die Versteuerung einmal im Jahr läuft dann über die Bruttorente vor oder nach Abzug der (bei mir bestehenden) Kranken- und Pflegeversicherung?
-am 19.01.2022 | 10:45
Hallo Ulrike, maßgeblich ist die Bruttorente vor Abzug der Kranken- und Pflegersicherungsbeiträge. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können aber im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuermindernd wirken. Nähere Auskünfte hierzu erhalten sie bei Ihrem Finanzamt. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Steueram 19.01.2022 | 10:54
Abhängig von der Höhe der Rente und dem zu versteuernden Anteil ist man verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. Danach wird die persönliche Steuerlast berechnet und man darf dann dies ans Finanzamt abführen. Überschreitet man eine Steuerlast von 400 Euro, was ganz schnell geht, dann darf man in der Zukunft alle 3 Monate eine Steuervorauszahlung leisten. Ist man unter der Summe dann hat man nach Zahlung seiner Steuer wieder Ruhe bis zur nächsten jährlichen Steuererklärung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026