Die gesetzliche Rentenversicherung ist für Rehabilitationen zuständig, sofern Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt ist bzw. Ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindert werden soll.
Auf Anregung oder Empfehlung Ihres Arztes oder der Krankenkasse stellen Sie einen entsprechenden Rehabilitations-Antrag bei der Rentenversicherung.
Dann werden u.a. die bereits erwähnten Voraussetzungen geprüft.