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Experten-Antwort

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von Klara24.06.2019 | 22:41
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr oft kann man hier in den Antworten zu Fragen der Rentenantragstellung lesen :"gehen Sie zum Rathaus", oder "in Ihrer Stadt zum Versicherungsamt". Sind das Bundesland-spezifische Einrichtungen? Ich habe hier(S/A) noch nie von so etwas gehört. Ich glaube auch nicht, dass hier in unserem Rathaus jemand existent ist, der beim Ausfüllen von Rentenanträgen hilft.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Klara,

ich verweise auf das Zitat von Onkel Otto und der Antwort von Klara Fall. Tatsächlich sollten – zumindest in den größeren Städten oder Gemeinden - Versicherungsämter angesiedelt sein und entsprechend Aufgaben nach dem SGB wahrnehmen. In kleineren Gemeinden vermutlich nicht. Auch wurde mir bereits aus einigen Gemeinden zugetragen, dass dort zwar Versicherungsämter angesiedelt sind, diese aber trotzdem keine Rentenanträge aufnehmen.

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9 Antworten

Klara Fallam 25.06.2019 | 06:16
Bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sind lt. gültiger Verordnung auch in S/A die Versicherungsämter verortet. Wenn kein Personal dafür vorhanden sein sollte, läuft es an der eindeutigen Rechtslage vorbei, einfach falsch. Beim Bürgermeister oder Landrat ruhig nachfragen, warum die gesetzliche Pflichtaufgabe rechtswidrig und zu Lasten der Bürger nicht wahrgenommen wird.
Onkel Ottoam 24.06.2019 | 22:58
Berateram 25.06.2019 | 07:42
Zitat von Klara Fall anzeigenausblenden
Genau so ist es. Es gibt immer mehr Kommunen die gesetzwidrig Ihrem Beratungsauftrag nicht nachkommen und die Arbeit auf die gesetzliche Rentenversicherung verlagern, was weitere Wege und längere Wartezeiten für die Bürger bedeutet. Hier sollten aber gerade die Bürger Ihre Kommune mehr in die Pflicht nehmen.
BAVersam 25.06.2019 | 10:46
Die Rechtsgrundlage dazu: § 1 Abs. 1 Nr. 25 und 26 der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht (AllgZustVO-Kom) vom 7. Mai 1994 diese lauten: § 1 Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte (1) Die Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig für (....) 25. die Erteilung von Auskünften über alle sozialen Angelegenheiten nach § 15 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - vom 11. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3015), zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 99 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378); 26. die Aufgaben der Versicherungsämter nach § 93 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - ; (...)
Rentenschmiedam 25.06.2019 | 12:34
Hallo, nun ich kann mir vorstellen, dass es besonders für kleinere Gemeinden ein Problem sein kann einen Fachmann für SV-Recht zu bekommen bei den meist bescheidenen Beförderungsmöglichkeiten und wenn sie einen haben und der wird krank .... ? Also nutzt der schönste Rechtsanspruch nichts wenn`s nicht geht, oder wollen Sie sich vllt. vom Standesbeamten beraten lassen der genausoviel Ahnung hat wie Sie? Nur so eine Idee, weil was Mangelverwaltung ist, wissen wir in der RV auch bestens und wir können uns auch keine voll ausgebildeten, studierten Mitarbeiter schnitzen gehen. Mit besten Grüßen
Luisaam 25.06.2019 | 15:01
Auch in der Stadt Mainz (keine kleine Gemeinde!) wurde diese Stelle aus Kostengründen einfach gestrichen. Es wird auf die DRV Stelle verwiesen.
W°lfgangam 25.06.2019 | 20:00
Zitat von Berater anzeigenausblenden
Hallo Berater, grundsätzlich das Innenministerium des jeweiligen Landes, das per RechtsVO/Gesetz diese Bundesaufgabe den kreisfreien Städten und Landkreisen/Landratsämtern zur Erledigung zuweist UND dafür sogar Zuschüsse überweist - allerdings nur allgemein für alle 'übertragenen' Aufgaben ohne konkrete Zweckgebundenheit. Nachgehende Kontrolle für diese Finanzspritze ... ??? Das wird dankenswerterweise im Gesamt-Haushaltsplan 'eingebucht', aber nicht auf die konkreten Kostenstellen/Aufgaben als Einnahme 'runtergebucht'. Die DRV ist nicht Aufsichtsbehörde - Sie könnte höchstens 'bemängeln' das die ggf. vorhandenen örtlichen Beratungsstellen in Arbeit absaufen, weil die kommunale Stelle nicht/nicht richtig funktioniert und 'hintenrum intervenieren' ...egal, werden die zusätzlichen Mitarbeiterstellen eben auf den Beitragssatz draufgeschlagen - wenn der 'Außenjob mit Stressfaktor' überhaupt noch interessant ist. Interessant sind hier auch diverse Prüfungsberichte der letzten Jahre des Bundesrechnungshof, der die (finanzielle) Mehrbelastung der DRV durch 'Verweigerung' der kommunalen Stellen kritisiert. Aber, Prüfberichte sind schön und gut, wenn daraus keine Konsequenzen gezogen werden (können/wollen) ...die DRV und Ihre MitabeiterInnen scheinen mit dem Status Quo und dem 'schleichenden Ausstieg' der Kommunen ja vollauf zufrieden zu sein - frei nach Mutti: wir schaffen das - wir? ...oder die 'träumende' Vorstandsebene ;-) Ob sich alle Ratsuchenden dabei wohlfühlen und ihre Fragen zufriedenstellend geklärt werden, steht auf einem anderen Blatt. Gruß w. PS: die 'Versäumnisse' im kommunalen Bereich beginnen in der eigenen Verwaltung – Entscheider (PA-Kosten runter) sind (Wahl)Beamte, die doch keinen blassen Schimmer haben, dass in der eigenen Kommune 95+ % mit der gesetzlichen SV zu haben + bei guter Beratung auch einen Mehrwert in die eigene Kassen spülen ...da lassen die sich besser 'feiern', wenn ein Multikulti-Event ansteht – ist auch viel bunter, als sich mir drögen 'Rentnern' in sandfarbener Einheitstracht (oder solchen, die es erst werden wollen und noch bunt sind ;-)) in der Tagespresse ablichten zu lassen *g
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