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Experten-Antwort

Änderung auf die Adresse des bevollmächtigten Sohnes bei Umzug ins Pflegeheim

von Edmund29.08.2022 | 01:14
3943 Ansichten
2 Antworten

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Beim Umzug meiner Mutter ins Pflegeheim habe ich online beim Renten Service der Post ihre bisherige Adresse auf meine Adresse mit dem Zusatz c/o Edmund S und nicht auf die des Pflegeheims geändert. Damit wollte ich erreichen, dass die Post, um die meine Mutter sich schon lange nicht mehr kümmert, direkt zu mir und nicht erst ins Pflegeheim kommt. Ich habe eine vollumfängliche Vorsorgevollmacht von ihr. Während des Änderungsvorgangs habe ich keine Möglichkeit gefunden, weder zusätzlich die Pflegeheimadresse anzugeben noch eine Kopie der Vorsorgevollmacht mitzusenden. Mir kommen jetzt Zweifel, ob ich so richtig gehandelt habe. Was muss ich ggf. anders machen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.08.2022 | 14:51

Hallo Edmund,

wie von Werner67 schon beschrieben, ist es erforderlich, dass der/die Rentenversicherungsträger Kenntnis von der Vollmacht Ihrer Mutter erlangt/erlangen.

Idealerweise können Sie dies über die Online-Dienste erledigen (wie von Werner67 beschrieben) oder natürlich auch postalisch mit entsprechender Kopie der Vollmacht als Anlage.

Dann kann die Adressänderung für Ihre Mutter auf die neue Adresse des Pflegeheimes erfolgen und Sie werden als Bevollmächtigter für sämtliche Verfahren (z.B. Postzusendung) eingetragen.

1 Antworten

Werner67am 29.08.2022 | 11:16
Sie sollten vorsichtshalber den Sachverhalt noch einmal direkt an die zuständige Rentenversicherung Ihrer Mutter mitteilen. Die Vollmacht ist nämlich unbedingt notwendig. Das können Sie online erledigen unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-s8003 An diese Online-Mitteilung können Sie die Vorsorge-Vollmacht dranhängen. Sollte Ihre Mutter mehrere Renten beziehen (etwa Altersrente und Witwenrente), dann muss man die Mitteilung für jede Rente gesondert übermitteln (das sind unterschiedliche Versicherungsnummern)
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