Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Edmund,
wie von Werner67 schon beschrieben, ist es erforderlich, dass der/die Rentenversicherungsträger Kenntnis von der Vollmacht Ihrer Mutter erlangt/erlangen.
Idealerweise können Sie dies über die Online-Dienste erledigen (wie von Werner67 beschrieben) oder natürlich auch postalisch mit entsprechender Kopie der Vollmacht als Anlage.
Dann kann die Adressänderung für Ihre Mutter auf die neue Adresse des Pflegeheimes erfolgen und Sie werden als Bevollmächtigter für sämtliche Verfahren (z.B. Postzusendung) eingetragen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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