Schweden ist Mitgliedstaat der EU, folglich werden Sie auch als schwedische Staatsangehörige und/oder bei Wohnsitz in Schweden nicht anders behandelt wie eine deutsche Staatsangehörige. Sie erhalten Ihre Rente auch nach Schweden gezahlt. Schwedische Versicherungszeiten und Zeiten anderer EU/EWR-Mitgliedstaaten oder der Schweiz werden für die Prüfung des deutschen Rentenanspruches herangezogen. Das Gleiche gilt umgekehrt. Auch bei Aufenthalt in Schweden sind Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt und können daher eine Beitragserstattung nur dann bekommen, wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze unter Zusammenrechnung aller mitgliedstaatlicher Beitragszeiten die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren Beitragszeiten nicht erfüllen.