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Experten-Antwort

Änderung des Geburtsdatums in der Rentenversicherungsnummer

von Sohail07.01.2023 | 00:32
1884 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, ich bin letztes Jahr nach Deutschland gekommen. Da die Situation in Afghanistan sehr schlecht war und ich evakuiert werden musste, habe ich meinen Reisepass mit einem falschen Geburtsdatum vorgelegt. Nachdem ich dem afghanischen Konsulat einen Nachweis (afghanischer Ausweis) vorgelegt hatte, wurde das Geburtsdatum im Pass korrigiert und auch in meiner neuen Aufenthaltsgenehmigung ist es korrigiert. Da ich Leistungen vom Jobcenter beziehe, haben sie mich gebeten, meine Rentenversicherungsnummer zu ändern. Ich habe meinen afghanischen Ausweis, der mir ausgestellt wurde, bevor ich nach Deutschland kam. Werde ich meine Rentenversicherungsnummer ändern können? Was würde passieren, wenn ich sie nicht ändern kann? Was sind die Folgen? Bitte antworten Sie.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.01.2023 | 09:35

Hallo sohail,

Sie haben von "Lesen bildet" und "DRV" bereits passende Hinweise erhalten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

W°lfgangam 07.01.2023 | 00:50
Hallo Sohail, NEIN! Die RV-Nr. ist lediglich/simple gesagt, ein lebenslanges, erstmalig vergebenes Aktenzeichen in der Rentenversicherung UND KEIN Nachweis über Ihr tatsächliches Geburtsdatum. Eine Änderung der RV-Nr. erfolgt daher nicht. Die Korrektur Ihres (bisher gespeicherten) Geburtsdatums für Rentenzwecke/davon hängen ja auch Rentenansprüche/-beginne ab, ist eine ganz andere Schiene. Dazu finden Sie hier weitere Informationen: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Gruß w. PS: 'Komplikationen' entstehen natürlich dann, wenn andere Stellen sich auf die RV-NR/Geburtsdatum 'berufen' ...für deren Ahnungslosigkeit über die 'Bedeutung' der RV-NR. kann dann aber die DRV nix ;-)
Sohailam 07.01.2023 | 01:12
Aber wie geschrieben, wenn Sie ein legales Dokument vorlegen, das Ihnen vor Ihrer ersten Ankunft ausgestellt wurde, ist es möglich, zu ändern
W°lfgangam 07.01.2023 | 01:22
Ergänzend: wäre möglich: https://www.gesetze-im-internet.de/vkvv/__3.html Hätten Sie bei Ihren einwandfreien Sprachkenntnissen in dieser kurzen Zeit auf die Schnelle auch schon selbst rausfinden können :-)) Gruß w.
Sohailam 07.01.2023 | 01:17
Was passiert, wenn sich das Geburtsdatum zwischen meiner (Aufenthaltsgenehmigung, Reisepass) und meiner RV-Nummer unterscheidet und nicht geändert werden kann?
Larezam 07.01.2023 | 08:05
Zitat von DRV anzeigen
Sie irren. Das Dokument muss nur vor Vergabe der Versicherungsnummer ausgestellt sein. (Wer soll sich wissen welches Dokument bei der erstmaligen Vergabe vorgelegt wurde und wann dieses ausgestellt wurde). Wird in diesem Fall wohl -ausnahmsweise- klappen.
W°lfgangam 07.01.2023 | 01:27
PS: würden Sie mir noch erklären, wie Sie nach so kurzer Zeit in D - mit der Hintergrundgeschichte - bereits JC-Leistungen erhalten? ;-)) Gruß w.
DRVam 07.01.2023 | 07:55
Ihr Geburtsdatum und Ihre Sozialversicherungsnummer (da irrt @W°lfgang) können nur geändert werden, wenn Sie ein amtliches Dokument vorlegen (z.B. eine Geburtsurkunde) vorlegen, die vor dem zuerst in Deutschland vorgelegten Pass, ausgestellt wurde. Letztendlich haben Sie sich das Problem selber zuzuschreiben, da Sie bei Ihrer Einreise wissentlich ein Dokument mit falschen Geburtsangaben vorgelegt haben. Viel Erfolg.
Lesen bildetam 07.01.2023 | 08:17
Sohailam 07.01.2023 | 11:43
Danke für Ihre Antwort. Können wir die RV-Nummer auch mit einem amtlichen Dokument (afghanischer Ausweis) ändern, da meine Geburtsurkunde nach der Einreise nach Deutschland ausgestellt wird? Wenn ja, wird das Original benötigt?
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