Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Änderung des VAG aufgrund Mütterrente?

von Helmut Müller29.10.2014 | 19:26
1820 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Bei mir wurde nach neuem Recht der VAG durchgeführt. Nun hat mein geschiedener Ehepartner durch das neue Gesetz der Mütterrente höhere Rentenanwartschaften zu erwarten. Die Kindererziehungszeiten liegen im Zeitraum, in dem wir verheiratet waren. Wirkt sich nun die Erhöhung der Rente meiner geschiedenen Frau auch auf meine Altersrente aus? Meines Erachtens müsste meine Rente ebenfalls neu berechnet werden, da sich die Berechnungsgrundlagen geändert haben. Wird meine Rente von Amts wegen neu berechnet? Vielen Dank für Ihre Antwort!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.10.2014 | 09:16

Hallo Helmut Müller,

eine Neuberechnung von Amts wegen findet nicht statt. Für den Versorgungsausgleich liegt ein rechtskräftiges Urteil vor, das nicht einfach geändert werden kann.

Eine Berücksichtigung der Änderung des Ehezeitanteils Ihrer früheren Ehefrau durch die Mütterrente ist nur im Rahmen eines sog. Abänderungsverfahrens möglich. Dies muss beim Familiengericht beantragt werden. Das Familiengericht prüft auch, ob die für eine Abänderung erforderliche wesentliche Wertänderung (= Überschreiten bestimmter Grenzbeträge) vorliegt.

Da bei Ihnen ein Versorgungsausgleich nach neuem Recht durchgeführt wurde, kann das Abänderungsverfahren auf die Rentenanwartschaften beschränkt werden.

Sollte der Versorgungsausgleich abgeändert werden, würde dies bei Ihrer Rente ab dem Folgemonat des Abänderungsantrags beim Gericht berücksichtigt werden.

Hinweis:

Bei Entscheidungen nach dem alten Versorgungsausgleichsrecht werden - entgegen der Ausführungen von Matze72 - sämtliche Anrechte der Erstentscheidung neu aufgerollt, d. h. neu bewertet und nach neuem Versorgungsausgleichsrecht ausgeglichen. Dies kann u. U. dazu führen, dass sich die Abänderung trotz der Mütterrente insgesamt negativ auswirkt.

3 Antworten

Matze72am 29.10.2014 | 19:41
Hallo Helmut, ein Neuberechnung von Amts wegen erfolgt nicht. Der Versorgungsauslgeich beruht auf einem Urteil des Familiengerichtes. Die Rentenversicherungsträger sind nicht berechtigt eigenmächtig Änderungen vorzunehmen. Hierzu muss ein "Abänderungsantrag" beim Familiengericht gestellt werden. Hierzu empfiehlt es sich vorab die Beiträgen von "Experte" und "W*lfgang", die diese Problematik sehr sensibel dargestellt haben, durchzulesen. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Von der Systematik her stellt es keinen Unterschied dar, ob das abzuändernde Urteil nach dem neuen oder nach dem alten Recht durchgeführt wurde.
W*lfgangam 29.10.2014 | 20:25
Zitat von Matze72 anzeigen
Hallo Matze72, Wo ich die Frage las dachte ich auch so bei mir 'verflucht, das war doch gerade erst, hätteste den Link mal abgelegt' - gut dass Sie Ihn parat haben. Trotzdem eine kleine Ergänzung im Hinblick auf altes/neues Recht. Alt = Totalrevision (kann zum bekannten Rohrkrepierer werden), Neu = Anpassung einzelner Anrechte möglich. Mindestwertgrenzen alt/neu sind etwas unterschiedlich definiert. Hier in dem Merkblatt der DRV ist das alles noch mal ganz nett dargestellt, in diesem Fall ab Seite 43: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Gruß w.
Robert Stegmannam 31.10.2014 | 09:27
Also ich bin es angegangen. Das Verfahren ist aber gerade erst angelaufen. Über ein Ergebnis kann ich daher noch nichts sagen. Allerdings musste ich schon mal einen Gerichtskostenvorschuss von 106 € überweisen. Erst nach Eingang beim Familiengericht war es gewillt, den Antrag auch an die "anderen Beteiligten" zu übermitteln.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026