Hallo Silas,
ab dem 01.01.2017 zahlen Waisen bis zum Erreichen der Altersgrenzen für eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung aus ihrer Waisenrente keine Beiträge, wenn sie ausschließlich wegen des Bezugs ihrer Waisenrente in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind.
Dies trifft auf Sie zu.
Sobald die Krankenkassen die entsprechenden Meldesätze an die Rentenversicherungsträger übermitteln, werden die Renten neuberechnet und entsprechende Bescheide verschickt.