Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Änderung Halbwaisrente 2017

von Silas 22.11.2016 | 14:15
1687 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin 22 Jahre alt, besuche noch bis 2018 eine Fachschule und beziehe eine Halbwaisenrente. Ist es richtig, dass ich ab 2017 keine Beiträge für die Krankenversicherung mehr zahlen muss? Falls ja, wann bekommen ich einen neuen Rentenbescheid? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silas,

ab dem 01.01.2017 zahlen Waisen bis zum Erreichen der Altersgrenzen für eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung aus ihrer Waisenrente keine Beiträge, wenn sie ausschließlich wegen des Bezugs ihrer Waisenrente in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind.

Dies trifft auf Sie zu.

Sobald die Krankenkassen die entsprechenden Meldesätze an die Rentenversicherungsträger übermitteln, werden die Renten neuberechnet und entsprechende Bescheide verschickt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Tante Charlieam 22.11.2016 | 14:46
Die Neuberechnungen laufen derzeit. Bei über 300.000 Waisenrenten in ganz Deutschland wird das aber etwas dauern, bis alle ihren Bescheid in Händen halten. Vor Mitte Dezember würde ich mir an Ihrer Stelle aber keine Sorgen machen.
****am 22.11.2016 | 15:05
Hallo Silas, die Feststellung der Versicherungspflicht / Beitragsfreiheit für die Waisenrenten wird von den zuständigen Krankenkassen festgestellt und anschließend an die RV-Träger gemeldet. Ob alle Waisen von der RV danach einen neuen Bescheid erhalten ist fraglich, evtl. gibt es nur eine Mitteilung über den Kontoauszug ihrer Bank.
Carlosam 23.11.2016 | 09:04
Ich beziehe ebenfalls eine H-Waisenrente, studiere und bin 26 Jahre alt. Bisher war ich über den Rentenbezug bei meiner Krankenkasse (TK) pflichtversichert. Nun will diese von mir den Beitrag für Studenten von zur Zeit ca. 90 € haben. Damit werde ich wesentlich schlechter gestellt. 190 € Rente minus 90 € STU-Beitrag an die Krankenkasse. Ist das so richtig?
Carlosam 23.11.2016 | 09:04
Ich beziehe ebenfalls eine H-Waisenrente, studiere und bin 26 Jahre alt. Bisher war ich über den Rentenbezug bei meiner Krankenkasse (TK) pflichtversichert. Nun will diese von mir den Beitrag für Studenten von zur Zeit ca. 90 € haben. Damit werde ich wesentlich schlechter gestellt. 190 € Rente minus 90 € STU-Beitrag an die Krankenkasse. Ist das so richtig?
-am 23.11.2016 | 13:10
Zitat von Carlos anzeigen
Hallo Carlos, wenn Sie über Ihren Rentenbezug bei Ihrer Krankenkasse pflichtversichert sind, dann passt eigentlich der Studentenbeitrag nicht, weil eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner eine studentische Krankenversicherung verdrängen würde. Es kann aber auch sein, dass Sie über die studentische Krankenversicherung pflichtversichert sind, weil Sie die Voraussetzungen in der Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllen. Dann ist es richtig, dass dennoch Beiträge aus Ihrem Rentenbezug abgeführt werden. Fragen Sie Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, der kann Ihnen sagen, ob Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind. Sollte es so sein, dass Sie über die studentische Krankenversicherung pflichtversichert sind, müssen Sie den Studentenbeitrag zahlen. In dem Fall besteht aber die Möglichkeit, sich auf Antrag den Eigenanteil an den Beiträgen aus der Rente unter Umständen von der Krankenkasse erstatten zu lassen, soweit dieser Eigenanteil den Studentenbeitrag nicht übersteigt. Hierzu müssten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026