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Zur Experten-Antwort springenHallo Sepp,
die Hinzuverdienstgrenze für die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben sich aus § 96a SGB VI. Die Formel für den Hinzuverdienst neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung lautet wie folgt:
Entgeltpunkte Hinzuverdienst X 0,23 X Bezugsgröße. Die Engeltpunkte für den Hinzuverdienstergeben sich individuell aus den letzten 3 Kalenderjahren vor der Rentenbewilligung. Mindestens wird jedoch mit 1,5 Entgeltpunkten gerechnet, falls der tatsächliche Wert niedriger ist. Die Bezugsgröße ändert sich kalenderjährlich und somit auch die Höhe der Hinzuverdienstgrenze neben der Rente. Aktuell liegt die Bezugsgröße bei mtl. 2835 EUR.
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