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Änderung Kontoverbindung - Unterschift bestätigen lassen ?

von Karminer27.06.2014 | 17:54
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Das bisher vorhandene Gemeinschaftskonto muss wegen Tod der Ehefrau lt. Bank komplett aufgelöst und ein völlig neues Girokonto nur auf meinen Namen eröffnet werden. " Umschreiben " nur auf meinen Namen alleine ginge angeblich nicht. Komisch, aber o.k. Habe darum gerade online über die Webseite der Deutschen Post Renten Service meine neue Kontoverbindung angegeben. Am Schluß soll das ausgefüllte PDF Formular noch ausgedruckt und von mir unterschrieben werden. Soweit so gut. Dazu wurde noch ein Anschreiben ausgedruckt in dem folgendes steht : " Füllen Sie Teil 4 und 5 der Änderungsmitteilung aus und lassen die Unterschrift des Rentenberechtigten bestätigen. Die Unterschrift kann von einer Filiale der Deutschen Post, einem Geldinstitut, das das Konto führt oder von einer zur Führung des öffentlichen Siegels berechtigten Person oder Stell bestätigt werden " Muss meine Unterschrift wirklich noch von meiner Bank gegen bestätigt werden ?? Unter Punkt 5 steht nämlich : " Bestätigung der Unterschrift des Zahlungsempfängers bei Überweisung der Rente auf das Konto einer Verrtrauensperson ( Ehegatte, Elternteil etc. ) " Das trifft doch auf mich alles gar nicht zu und trotzdem muss ich meine Unterschrift von meiner Bank noch bestätigen lassen ?

3 Antworten

Karmineram 27.06.2014 | 17:58
Kontoinhaber und Zahlungsempfänger sind doch in meinem Fall dann gleich. Also hat sich Punkt 5 dieser Änderungmitteilung doch für mich gar nicht relövant . Oder sehe ich das falsch ?
W*lfgangam 28.06.2014 | 14:49
Hallo Karminer, Ziffer 5 ist nicht auszufüllen/zu bestätigen, da es nur Konten 'anderer' Personen betrifft. Ziff. 1, 2 und 4 reichen - ab damit zur Post. Sie können das auch online erledigen: ...Seite geht zz. nicht, Einstieg wäre hier: http://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/aenderungsmitteilu… Die Startseite der Post/Rentenservice ist ja so was von 'logisch'/unübersichtlich ... Gruß w.
Karmineram 29.06.2014 | 09:54
Zitat von W*lfgang anzeigen
Danke. Das war mir eben unlogisch mit der Unterschriftsbestätigung durch meine Bank. Ziffer 1 ( neue Adresse ) braucht ja auch nicht ausgefüllt zu werden da ich keine neue Adresse habe. Ziffer 2 und 4 ist dann für mich nur relevant. Ja und die Seite der Deutschen Post Rentenservice und speziell die Seite mit der Änderungsmitteilung funktioniert seit Tagen nicht korrekt bzw. unregelmäßig... Habe es auch an mehreren Tagen probiert bis es dann vorgestern mal klappte.
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