Hallo Lux,
mit Bescheid vom 12.12.2016 wurde der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung für die Zeit ab 01.01.2017 neu berechnet. Aufgrund eines technischen Versehens wurde aber auf der Seite 2 des Bescheides der Berechnungsweg nicht vollständig dargestellt. In der Darstellung fehlt der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung. Bei der Berechnung des neuen Zahlbetrags wurde er aber berücksichtigt. Sie erhalten deshalb den Bescheid, der um den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ergänzt wurde, jetzt noch einmal.
Die Ausnahmen vom sog. Kontoauszugsverfahren hat Manuel bereits zutreffend aufgeführt.