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Experten-Antwort

Änderung Pflegeversicherung zum 01.01.2017

von Lux21.12.2016 | 14:38
1127 Ansichten
3 Antworten

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Von Seiten der DRV war angekündigt worden, dass die Änderung des Beitrags zur Pflegeversicherung zum 01.01.2017 nur auf dem Kontoauszug dargestellt wird. Nun werden aber doch wieder Bescheide verschickt, in denen die Berechnung an sich zwar richtig ist, der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung aber nicht dargestellt wird. Mich würde interessieren, in welchen Fällen ein Rentner überhaupt einen gesonderten Bescheid bekommt und in welchen Fällen nur auf dem Kontoauszug auf die Änderung hingewiesen wird.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lux,

mit Bescheid vom 12.12.2016 wurde der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung für die Zeit ab 01.01.2017 neu berechnet. Aufgrund eines technischen Versehens wurde aber auf der Seite 2 des Bescheides der Berechnungsweg nicht vollständig dargestellt. In der Darstellung fehlt der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung. Bei der Berechnung des neuen Zahlbetrags wurde er aber berücksichtigt. Sie erhalten deshalb den Bescheid, der um den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ergänzt wurde, jetzt noch einmal.

Die Ausnahmen vom sog. Kontoauszugsverfahren hat Manuel bereits zutreffend aufgeführt.

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2 Antworten

Manuelam 22.12.2016 | 09:02
Das s.g. Kontoauszugsverfahren wird angewandt bei - allen pflichtversicherten Rentenbeziehern - wenn die Berechnung zur laufenden Zahlung (d.h. keine Nachzahlungen für vergangene Zeiträume) - wenn der Versicherte vorher über die Darstellung auf dem Kontoauszug informiert worden ist. Ausnahmen hiervon gelten wenn - die Beitragssatzänderung ist nicht alleiniger Rechengrund, - baren Rentenzahlungen im Inland - Rentenzahlungen auf ausländische Konten - bei mehrmonatlichen Zahlungen - wenn Teile der Rente bspw. wegen Pfändung an andere augezahlt werden - der Bescheidempfänger vom Zahlungsempfänger abweicht (z.B. Bevollmächtigter oder Betreuer) - der Kontoinhaber ein anderer als der Rentenberechtigte ist.
Robam 22.12.2016 | 09:34
Die betroffenen Bescheide werden korrigiert und sollen nach Weihnachten nochmals versandt werden.
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