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Änderung Rente nach Altersteilzeit nachträglich in Schwerbeschädigtenrente

von Calibra5003.04.2009 | 23:21
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Seit 1.6.07 beziehe ich eine Rente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit. Ich bin 1944 geboren. Am 1. Juli 05 wurde ich zu einem Notfall und habe letztendlich knapp überlebt. Eine berufliche Tätigkeit konnte ich danach nicht mehr ausüben. Meine Altersteilzeit endete am 31.5.07. Seit Ende 2005 bemühe mich um den Schwerbeschädigtenstatus, der, nach zunächst 20%, dann nach Widerspruch 40% ab 2007, jetzt nach einer Klage vor dem Sozialgericht mit 70% ab 2008 fixiert ist. Muß noch auf einen früheren Zeitpunkt (mind. 1.1.07) gelegt werden. Es hat bis heute über 3 Jahre gedauert, aber das wäre noch ein ganz anderes Thema. Nun geht´s an meine "falsche" Rentenart. Ich habe das Urteil des BSG zu diesem Thema "B 13 R 44/07 R" vom 29.11.2007 gefunden und weiß nicht ob ich mich darauf beziehen kann (wenn die Schwerbeschädigung noch auf 2007 vorgelegt wird)?! Andererseits gibt es die Vertrauensschutzregelung für Schwerbehinderte wenn sie am 1.1.07 schwerbehindert waren,vor dem 1.1.55 geboren sind und mit dem Arbeitgeber vor dem 1.1.07 Altersteilzeit vereinbart haben. ... dann könnte ich ab 63 eine Rente ohne Abschläge beziehen. (63 war ich allerdings nicht am 1.6. sondern erst am 2.8.07). Kann ich den Glauben entwickeln, daß eine Änderung möglich ist und wie würde das funktionieren? Was wäre zu tun? Ich bin sehr gespannt! Danke im voraus.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Harald wird zugestimmt. Erst, wenn feststeht, dass die Schwerbehinderung bereits am Tag des ursprünglichen Rentenbeginnes oder bereits früher vorlag, macht es Sinn einen entsprechenden Überprüfungsantrag zu stellen. Aus der Begründung des von Ihnen genannten Urteils ergibt sich, dass es nicht auf den Zeitpunkt des Erlasses des Feststellungsbescheides der Schwerbehinderung ankommt, sondern, dass am Tag des Rentenbeginnes bereits eine Schwerbehinderung vorgelegen hat.

5 Antworten

Calibra50am 04.04.2009 | 23:49
Nein! Ich muß gestehen, daß mir die versch. Rentenarten und ihre Bedeutung nicht bekannt waren. In den Renteninfos von 2005 und 2006 gab es dazu keinerlei Hinweise. - Der Rentenantrag wurde bei der VGde.-Verwaltung am Ort entgegengenommen, geprüft, ergänzt und weitergeleitet, ebenfalls keine Info. Bedauerlicherweise habe ich keine Kopie des Antrags, nur der Antragsbestätigung.
Chrisam 04.04.2009 | 22:57
Haben Sie denn beim Rentenantrag den Widerspruch gegen die Schwerbehinderung im Antragsformular angegeben?
Corlettoam 05.04.2009 | 15:59
Sie sollten in jedem Fall der Rentenversicherung den neuen Sachverhalt schriftlich mitteilen ( Kopie des Schwerbehindertenbescheides beifügen ! ) und um entsprechende Überprüfung ihrer Altersrente bitten. Würde ihnen zumindest auch - vorher ! - eine Beratung beim VDK/SoVD oder einem Fachanwalt für Sozialrecht empfehlen. Da ihre Sache sicher nicht einfach zu klären sein wird und - meiner Meinung nach - umfassenden Rechtsbeistand erfordert , würde ich mich sogar gleich vom VDK/Anwalt gegenüber der RV vertreten lassen.
Haraldam 05.04.2009 | 16:24
Eine Überprüfung durch den Rentenversicherungsträger macht zur Zeit keinen Sinn. Die bisher anerkannte Schwerbehinderung lag und liegt zum Zeitpunkt des in Frgae kommenden Rentenbeginns nicht vor. Harald
Calibra50am 05.04.2009 | 22:08
Hallo Corletto, hallo Harald, ich werde auf jeden Fall noch den Beginn der Schwerbeschädigung auf 1.1.07 beantragen - weiter m. d. VDK - und dann erst das Thema Rente versuchen. Meine Frage war ja, wenn das dann so ist ...!
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