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Experten-Antwort

Änderung Rentenantrag von Vollrente auf Teilrente

von FF195915.05.2023 | 09:29
5972 Ansichten
7 Antworten

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Hallo Experten, ich habe bereits eine vorgezogene Vollrente für langjährig Versicherte zum 01.07.2023 beantragt, arbeite aber noch bis zum 30.09.2023 voll weiter. Um weiter in die VBL einzahlen zu können, möchte ich meinen Rentenantrag abändern in einer Teilrente 99,99% (nach § 42 SGB VI). Wie kann ich meinen Rentenantrag noch ändern auf Gewährung einer Teilrente 99,99% zum 01.07.2023? Gibt es dafür ein Formular? Kann die Rente bei Erreichen meiner Regelaltersgrenze oder ggf. schon früher in eine Vollrente umgewandelt werden? Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Änderung in eine Teilrente 99%? FF1959

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo FF1959

Nach § 42 Abs. 1 SGB VI können Versicherte bestimmen, ob sie die Altersrente in voller Höhe als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch nehmen wollen. Bei allen Altersrenten wird den Versicherten insoweit ein Gestaltungsrecht eingeräumt. Dieses Gestaltungsrecht gilt für alle Altersrenten, auch für die Regelaltersrente. Den Versicherten steht durch ihr Gestaltungsrecht auch die Möglichkeit offen, zwischen einer Vollrente und einer Teilrente bzw. einer Teilrente und Vollrente (ständig) zu wechseln. Einer besonderen Begründung bedarf es nicht.

Wenn Sie Ihre beantragte Altersrente auf eine Teilrente in Höhe von 99,99 % abändern möchten, teilen Sie dieses bitte schriftlich Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mit; eines besonderen Formulares bedarf es nicht.

Auf die Auswirkung Ihrer Entscheidung auf andere Rechtsbereiche (z. Bsp. VBL) bitten wir Sie sich dort zu erkundigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

FF1959am 15.05.2023 | 12:20
Vielen Dank für die Antwort. Kann ich das Schreiben (Änderungsantrag) über die Online-Dienste (mit Ausweisfunktion) übermitteln? Wenn ja, besser als Dokument zum ursprünglichen Antrag oder über die Postbox? Freundliche Grüße FF1959
Vblam 15.05.2023 | 13:05
So ein Schwachsinn. Auf die VBL Rente zu verzichten um sie 3,80 durch Einzahlungen zu erhöhen
KSCam 15.05.2023 | 18:12
Ob dieser Plan wirklich gut ist besprechen Sie mit den Kollegen der VBL; die können Ihnen sagen auf wieviel Rente Sie verzichten, was Sie zusätzlich zahlen und um wieviel sich dann die spätere VBL Rente erhöhen könnte. Wenn Sie dann noch wissen wie alt Sie werden können Sie ausrechnen ab wann es sich lohnt. Um das zum 01.07. zu erreichen muss die DRV bis 30.06. informiert werden. Welchen Weg Sie dafür wählen liegt im eigenen Ermessen. Zeit genug ist ja noch bis zum 30.06. Solange dauert ja nicht mal der Postweg mit der "normalen Post".
Abschlägeam 16.05.2023 | 04:01
dazu ergänzend: Um Anspruch auf eine VBL-Rente zu haben (ob nun ab 01.07. oder ab 01.09.) muss m.W. ein Vollrentenanspruch bestehen, damit diese überhaupt 'startet'. Danach kann dann in Teilrente gewechselt werden (warum auch immer man das dann noch wollen würde...). Das also gleich mit abklären. Und erst wenn das alles geklärt ist, den online Antrag an die DRV schicken :-)
Maxam 06.02.2025 | 08:52
Wer über das Datum des Erreichens der Regelaltersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig arbeitet und im Krankheitsfall nach Auslaufen der Lohnfortzahlung Anspruch auf Krankengeld hätte, ist gut beraten, nur Alters-Teilrente von mindestens 10%, maximal 99,99 % zu beziehen. Warum? Weil nur dann im Fall der Fälle ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Altersvollrentner haben diesen Anspruch nicht. Unter diesem Aspekt also absolut KEIN "Schwachsinn" für all jene, die über die Regelaltersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig arbeiten.
KFam 26.02.2025 | 16:53
Zitat von Max anzeigen
Stimmt nicht ganz. Je nachdem was bei der Betriebsrente monatlich heraus kommt und wie viel hinzu verdient wird, kann es sinnvoll sein, lieber die Vollrente zu beziehen. Dies ist aber individuell zu ermitteln und abhängig von der "Risikobereitschaft". Tatsächlich soll es aber auch möglich sein, gesetzliche Vollrente zu beantragen, den Versicherungsfall bei der Betriebsrente auslösen und anschließend wieder in 99,99% Teilrente wechseln. Theoretisch sind dann Teilrente, Betriebsrente und Absicherung im Krankheitsfall >6 Wochen, Kurzarbeit, etc. möglich. Also, immer individuell rechnen. Pauschale Antworten funktionieren hier nicht.
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