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Experten-Antwort

Ärger wegen unerlaubter Heimfahrt aus stationärer Rehaklinik

von Markus H.10.08.2016 | 12:16
7718 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe leider mist gebaut und die stationäre Reha Klinik für 1 Nacht unerlaubt zwecks kurzer Heimreise verlassen. Sonst habe ich mir dort nix zu Schulden kommen lassen. Die Klinik hat das nun dem Kostenträger mitgeteilt und dieser hat die Bewilligung aufgehoben, da ich den Behandlungserfolg durch mein unverantwortliches Handeln gefährdet habe. Mein Fragen: 1) Dürfen die sofort beim ersten mal so hart schießen, bzw. hätte hier erst eine Ermahnung mit den Rechtsfolgen nach dem Motto "du du mach das nie wieder, sonst...." erfolgen müßen? Dann hätte ich das ja sicherlich nicht nochmal gemacht. Eigentlich wollte ich die Reha beenden. 2) Kommen jetzt irgendwelche weiteren Kosten auf mich zu, außer dem Wegfall des Krankengeldes?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.08.2016 | 13:04

Hallo, Markus H.,

ob weitere Kosten auf Sie zukommen, kann hier nicht geklärt werden. In der Regel trifft diese Entscheidung der Träger der Reha-Maßnahme je nach Ermessen. Sie sollten daher mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt klären.

Der Anspruch des Übergangsgeldes fällt mit der Beendigung der Maßnahme weg.

10 Antworten

???am 10.08.2016 | 13:03
Für mich klingt Ihre Schilderung so, als ob da noch einige Dinge im Hintergrund stehen, die Sie nicht genannt haben. Normalerweise wird meines Wissens auch bei Verstößen nicht gleich mit einem Abbruch reagiert. Das heißt aber nicht, dass das in Ihrem Fall nicht gerechtfertigt ist. Irgendwelche Rückforderungen kommen nicht auf Sie zu.
I. T.am 10.08.2016 | 13:01
Ja sicher, Sie können mit allem rechnen. Warum machen Sie so einen Blödsinn ?
=//=am 10.08.2016 | 13:09
Wer war Kostenträger für die Reha, die KK oder DRV? Meine Meinung dazu: Sicherlich war Ihr Verhalten nicht korrekt. Das Problem ist halt, dass die Klinik wissen MUSS, wo Sie sich aufhalten oder abgeblieben sind. Dass Ihnen dann für diesen Tag natürlich das Kranken- oder Übergangsgeld gestrichen wird, ist klar. Aber wegen einer unerlaubten Heimreise für einen Tag (wenn es dann nur 1 Tag war!) halte ich die Reaktion für übertrieben. Weitere Kosten dürften eigentlich nicht auf Sie zukommen. Die "Klinik" ärgert sich selbstverständlich, weil ihnen 1 oder evtl. mehrere Tage Pflegegeld fehlen. Versuchen Sie nochmals, ruhig und sachlich mit dem Kostenträger zu sprechen. Vielleicht läßt sich doch noch was machen.
Markus H.am 10.08.2016 | 13:23
Kostenträger ist die DRV: Eigentlich dürften sich die Kosten bzgl. Schadenersatz und der Wegfall des Übergangsgeld NUR auf den einen Tag des Abbruchs beschränken, weil es gilt: ------------------- § 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung (2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 62 bis 65 nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen. (3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist. ------------------------------- Im Gesetz steht BIS zur Nachholung der Mitwirkung. Gleich nachdem meine Reha abgebrochen wurde, habe ich bekannt gegeben, das ich die Reha fortführen möchte. Damit habe ich die Nachholung meiner Mitwirkungspflicht eigentlich ab diesem Zeitpunkt erfüllt. Wenn dann jedoch die Klinik sagt "nö", dann liegt das nicht mehr in meinem Wirkungsbereich bezüglich der nachträglichen Mitwirkung. Ich kann ja schlecht die Fortführung der Reha mit Gewalt durchsetzen.
Markus H.am 10.08.2016 | 14:15
@-//- Was mir nicht so ganz klaar ist: Wird der Bewilligungsbescheid rückwirkend auf die komplette Leistung aufgehoben, egal ob man nachträglich seiner Mitwirkungspflicht gem. §66 SGB I nachkommt, oder erst ab dem Tag des Vorfalls. Diese Fragestellung ist elementar für meine stichhaltige Begründung, weil es ist ein großer Unterschied, ob hier nur die Kosten für einen Tag, ab dem Tag des fern bleibens oder für den kompletten Zeitraum anfallen. Wenn die Kosten z.B. nur für einen Tag anfallen, dann erspare ich mir den ganzen Papierkram und zahlen diesen einen Tag aus meiner eigenen Tasche. Bei einigen Tausend Euro für für den Komplettzeitraum sieht die Sache für mich wieder ganz anders aus. Eigentlich geht aus dem § 66 SGB I in meinem Fall nur für den einen Tag Leistungseinbuße hervor, weil ich danach sofort meine Mitwirkung angeboten habe. Aber es gibt ja diese verstecken Maulwurfparagraphen. Und ehe ich in so nen Maulwurfügel reintrete, wenn ich mich auf den § 66 SGB I berufe, will ich das vor meiner Begründung an die DRV abklären, ob hier der § 66 SGB I auch wirklich greift. Dann falls alle Stricke reißen: Der Leistungsträger ist die Klinik. Kann diese mir dann zivilrechtlich den kompletten Zeitraum in Rechnung stellen, oder nur die Tage wo ich auch wirklich in der Klinik war?
=//=am 10.08.2016 | 13:42
Wenn wirklich nur das vorgefallen ist, was Sie uns hier geschildert haben, verstehe ich die Klinik nicht (aber es gibt manchmal schon "komische" Kliniken bzw. Ärzte und Mitarbeiter darin). :-) In manchen Kliniken wird auch behauptet, dass es keine Verlängerung der Maßnahme z.B. um eine Woche ohne Zustimmung der DRV gibt. DAS stimmt auch nicht, zumindest nicht, wenn es um 1 oder 2 Wochen geht. Nochmal: Versuchen Sie umgehend, ruhig und sachlich mit dem Kostenträger zu sprechen. Vielleicht läßt sich doch noch was machen. Und es gibt ja wohl noch andere Kliniken. Wenn nichts fruchtet, können Sie nur Widerspruch gegen die Aufhebung des Bewiilligungsbescheides erheben. Dieser muß dann aber gut und stichhaltig begründet werden.
Nordlichtam 10.08.2016 | 16:41
Zitat von =//= anzeigen
=//= schrieb

Wenn wirklich nur das vorgefallen ist, was Sie uns hier geschildert haben, verstehe ich die Klinik nicht (aber es gibt manchmal schon "komische" Kliniken bzw. Ärzte und Mitarbeiter darin). :-) In manchen Kliniken wird auch behauptet, dass es keine Verlängerung der Maßnahme z.B. um eine Woche ohne Zustimmung der DRV gibt. DAS stimmt auch nicht, zumindest nicht, wenn es um 1 oder 2 Wochen geht.

Nochmal: Versuchen Sie umgehend, ruhig und sachlich mit dem Kostenträger zu sprechen. Vielleicht läßt sich doch noch was machen. Und es gibt ja wohl noch andere Kliniken.

Wenn nichts fruchtet, können Sie nur Widerspruch gegen die Aufhebung des Bewiilligungsbescheides erheben. Dieser muß dann aber gut und stichhaltig begründet werden.

[/quote]

Die Klinik trifft doch keine Schuld. Die Klinik hat dem Kostenträger ordnungsgemäß die nicht genehmigte Abwesenheit gemeldet und der Kostenträger hat die Reha daraufhin beendet.

Selbstverständlich muss der Kostenträger immer einer Verlängerung zustimmen (auch wenn es sich "nur" um 1-2 Wochen handelt). Die Klinik kann doch nicht die Reha eigenmächtig verlängern und den Kostenträger anschließend zur Übernahme der Kosten zwingen.

[/quote]

Natürlich trifft die Klinik keine Schuld, das habe ich auch nicht behauptet. Aber man könnte wegen nur 1 Tag etwas kulanter sein, zumal @Markus ja seine Bereitwilligkeit zur Fortführung der Maßnahme bekundet und sich entschuldigt hat! Es ist ja auch richtig, dass die Klinik die DRV benachrichtigt hat. Vorausgesetzt, es ist wirklich so abgelaufen, wie @Markus das berichtet hat, wird dann normalerweise nur für den Tag der Abwesenheit kein Übergangsgeld gezahlt.

Und nein, bei einer 1-wöchigen Verlängerung muss die DRV NICHT um Erlaubnis gefragt werden. Vielleicht wird es von ein paar Rentenversicherungsträgern anders (strenger) gehandhabt, ich kenne es aber so.

Die Klinik trifft doch keine Schuld. Die Klinik hat dem Kostenträger ordnungsgemäß die nicht genehmigte Abwesenheit gemeldet und der Kostenträger hat die Reha daraufhin beendet. Selbstverständlich muss der Kostenträger immer einer Verlängerung zustimmen (auch wenn es sich "nur" um 1-2 Wochen handelt). Die Klinik kann doch nicht die Reha eigenmächtig verlängern und den Kostenträger anschließend zur Übernahme der Kosten zwingen.
Herz1952am 10.08.2016 | 18:01
Hallo Nordlicht, was wäre, wenn dieser nächtliche Ausflug nicht geschadet hat, sondern für ihn erbauend war? Dann tritt § 1 SGB V "in kraft". Am besten lesen Sie sich das gesamte Werk und die dazugehörigen Urteile mal vollständig an. (smile). Im übrigen gibt es auch noch "höhere" Gesetze (Verhältnismäßigkeit der Strafe, bzw. Persönlichkeitsrechte, und man höre und staune, auch ein Patientenrechtegesetz), die munter von Ärzten und sonstigen Personen einfach so übergangen werden.
Nordlichtam 10.08.2016 | 18:28
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz, du verstehst doch wirklich gar nichts und schreibst immer an den Aussagen der anderen user vorbei. Ich habe lediglich gesagt, dass die Klinik nicht für den Abbruch verantwortlich ist, sondern der Kostenträger. Ob der Kostenträger rechtmäßig gehandelt hat oder nicht, habe ich in keinster Weise beurteilt.
=//=am 11.08.2016 | 09:55
Zitat von Nordlicht anzeigen
Wenn wirklich nur das vorgefallen ist, was Sie uns hier geschildert haben, verstehe ich die Klinik nicht (aber es gibt manchmal schon "komische" Kliniken bzw. Ärzte und Mitarbeiter darin). :-) In manchen Kliniken wird auch behauptet, dass es keine Verlängerung der Maßnahme z.B. um eine Woche ohne Zustimmung der DRV gibt. DAS stimmt auch nicht, zumindest nicht, wenn es um 1 oder 2 Wochen geht. Nochmal: Versuchen Sie umgehend, ruhig und sachlich mit dem Kostenträger zu sprechen. Vielleicht läßt sich doch noch was machen. Und es gibt ja wohl noch andere Kliniken. Wenn nichts fruchtet, können Sie nur Widerspruch gegen die Aufhebung des Bewiilligungsbescheides erheben. Dieser muß dann aber gut und stichhaltig begründet werden.
Die Klinik trifft doch keine Schuld. Die Klinik hat dem Kostenträger ordnungsgemäß die nicht genehmigte Abwesenheit gemeldet und der Kostenträger hat die Reha daraufhin beendet. Selbstverständlich muss der Kostenträger immer einer Verlängerung zustimmen (auch wenn es sich "nur" um 1-2 Wochen handelt). Die Klinik kann doch nicht die Reha eigenmächtig verlängern und den Kostenträger anschließend zur Übernahme der Kosten zwingen.
Natürlich trifft die Klinik keine Schuld, das habe ich auch nicht behauptet. Aber man könnte wegen nur 1 Tag etwas kulanter sein, zumal @Markus ja seine Bereitwilligkeit zur Fortführung der Maßnahme bekundet und sich entschuldigt hat! Es ist ja auch richtig, dass die Klinik die DRV benachrichtigt hat. Vorausgesetzt, es ist wirklich so abgelaufen, wie @Markus das berichtet hat, wird dann normalerweise nur für den Tag der Abwesenheit kein Übergangsgeld gezahlt. Und nein, bei einer 1-wöchigen Verlängerung muss die DRV NICHT um Erlaubnis gefragt werden. Vielleicht wird es von ein paar Rentenversicherungsträgern anders (strenger) gehandhabt, ich kenne es aber so.
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