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Zur Experten-Antwort springenHallo, Markus H.,
ob weitere Kosten auf Sie zukommen, kann hier nicht geklärt werden. In der Regel trifft diese Entscheidung der Träger der Reha-Maßnahme je nach Ermessen. Sie sollten daher mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt klären.
Der Anspruch des Übergangsgeldes fällt mit der Beendigung der Maßnahme weg.
Natürlich trifft die Klinik keine Schuld, das habe ich auch nicht behauptet. Aber man könnte wegen nur 1 Tag etwas kulanter sein, zumal @Markus ja seine Bereitwilligkeit zur Fortführung der Maßnahme bekundet und sich entschuldigt hat! Es ist ja auch richtig, dass die Klinik die DRV benachrichtigt hat. Vorausgesetzt, es ist wirklich so abgelaufen, wie @Markus das berichtet hat, wird dann normalerweise nur für den Tag der Abwesenheit kein Übergangsgeld gezahlt. Und nein, bei einer 1-wöchigen Verlängerung muss die DRV NICHT um Erlaubnis gefragt werden. Vielleicht wird es von ein paar Rentenversicherungsträgern anders (strenger) gehandhabt, ich kenne es aber so.Wenn wirklich nur das vorgefallen ist, was Sie uns hier geschildert haben, verstehe ich die Klinik nicht (aber es gibt manchmal schon "komische" Kliniken bzw. Ärzte und Mitarbeiter darin). :-) In manchen Kliniken wird auch behauptet, dass es keine Verlängerung der Maßnahme z.B. um eine Woche ohne Zustimmung der DRV gibt. DAS stimmt auch nicht, zumindest nicht, wenn es um 1 oder 2 Wochen geht. Nochmal: Versuchen Sie umgehend, ruhig und sachlich mit dem Kostenträger zu sprechen. Vielleicht läßt sich doch noch was machen. Und es gibt ja wohl noch andere Kliniken. Wenn nichts fruchtet, können Sie nur Widerspruch gegen die Aufhebung des Bewiilligungsbescheides erheben. Dieser muß dann aber gut und stichhaltig begründet werden.Die Klinik trifft doch keine Schuld. Die Klinik hat dem Kostenträger ordnungsgemäß die nicht genehmigte Abwesenheit gemeldet und der Kostenträger hat die Reha daraufhin beendet. Selbstverständlich muss der Kostenträger immer einer Verlängerung zustimmen (auch wenn es sich "nur" um 1-2 Wochen handelt). Die Klinik kann doch nicht die Reha eigenmächtig verlängern und den Kostenträger anschließend zur Übernahme der Kosten zwingen.
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