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Lieber W*lfgang, nachträglich muß ich nun wirklich nichts legitimieren. Die DRV hat geprüft, entschieden und bewilligt. Mir ist natürlich klar, was die DRV wirklich will. Die wollen an meine gesamte Krankengeschichte ran, die ja einer der Ärzte aufnehmen sollte. Die wollen auch ein sozialmedizinisches Gutachten auf Vorrat. Das geht nun entschieden zu weit. Niemanden geht meine Krankengeschichte etwas an. Lieben Gruß GudrunGenau, Gutachten auf Vorrat. Das will die DRV nämlich von allen. Und außerdem noch wissen, wann jeder kacken geht. Und welche Schuhgröße alle haben. Und die Lieblingsfarben. Wird alles gespeichert. Für immer.
Es steht Ihnen natürlich frei, sich von Scharlatanen behandeln zu lassen. Verboten ist das nicht.Hehehe, und was wäre Ihrer gütigen Meinung nach die Alternative? Sich von den Scharlatanen der Krankenkasse behandeln zu lassen? Oder einfach vollständig auf eine Behandlung zu verzichten? Ich weiss nicht, was gegen eine Behandlung spricht, ob jemand der Übersendung eines Berichtes zustimmt oder nicht, kann doch jeder selber entscheiden, oder? Sie hatten doch die ganze Zeit Probleme mit der Übersendung dieses komischen Berichts und auf einmal ist die Behandlung auf Scharlatan-Niveau? ;-)
In dem Moment, wo Realschulabgänger mit dreijähriger Lehre anfangen ärztliche Behandlungen zu beurteilen, und Vorschriften zur Behandlung erlassen dürfen, ist der Scharlatanerie Tür und Tor geöffnet. Bestes Beispiel für diese Scharlatane ist der MP Seehofer, vormals Bundesgesundheitsminister, der noch nicht einmal in der Lage ist, eine Millionenzahl zu verbalisieren. Hat ja auch nur die mittlere Reife. Und deshalb gehören ärztliche Berichte nicht in die Hände intellektuell minderleistungsfähiger Angestellter vom Schlage eines Seehofer. Tach Sozialrechtler, ähm, wieso gehen Sie nicht auf meine Frage an Sie ein? Was wäre denn die Alternative? Aber nein, eine Antwort gibt es nicht. Kann es etwa sein, dass die bestehenden Systeme doch zu gebrauchen sind? Hmmm. Man muss sich auch fragen, wieso Sie jetzt auf den Realschülern rumhacken??? Hat ein Realschüler Sie mal ausgelacht als Sie noch im Kindergarten waren? Wieso dieser Hass? Und vorallem - erst ist es der, dann ist es dies, dann wieder jenes und jetzt die Realschüler. Wer ist es denn morgen? Religiöse Minderheiten? Ethnische Randgruppen? Beantworten Sie doch einfach meine Frage, damit wäre mir schon geholfen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
...Das bin ich schon Sozialrechtler schuldig?? Sie sind doch ein und dergleiche. Das sie hier alle an der Nase rumführen, finden sie sicher unheimlich komisch. Sitzen alleine zuhause und lachen sich über alle kaputt, weil jeder auf Ihre Beiträge eingeht. Mal unter dem Synonym "Sozialrechtler", dem über allem erhabenden, der alles weiss und alles kann. Oder lieber doch unter dem Synonym Gudrun, die durchgeknallte Soziologin, die eine Frau mit Doppelnamen nachahmt, und ein ganz kleines bisschen narzistisch veranlagt ist..nur son büsschen...kaum der Rede wert. Oder doch lieber als die liebe Elisabeth, die sich als naive Dame, die keiner Fliege etwas zu Leide tun kann,darstellt. Und schwups, geht das Büumchen- Wechsel-Dich jeden Tag wieder aufs neue los. Wenn man es mal von der komischen Seite nimmt, ist es wirklich lustig, aber wen man es dann doch mal ernst betrachtet, können sie einem wirklich Leid tun, liebe Grudrun, ach ich meine Elisabeth, upss...meien natürlich Soziualrechtler.Guten Tag werte Gudrun, würden Sie mir bzw. uns allen berichten wie es in der Sache weitergeht ? Meine Vermutung ist ja, dass der Sachbearbeiter sich weiter im Recht fühlt aber einfach weil er besseres zu tun hat die Akte schließt und nichts weiter passiert. Damit wäre Ihrem Ansinnen entsprochen und der dortige Mensch hätte auch seine Ruhe. Leider wäre dann diese Frage immer noch nicht endgültig geklärt.Liebe Neugierige, selbstverständlich werde ich berichten, wie es weitergegangen ist. Das bin ich schon Sozialrechtler schuldig. schöne Weihnachten Gudrun
Liebe Gudrun, Sie sind hartnäckig, wie Anfang letzten Jahres. Bewundernswert! Ja, Sie haben Recht, es wird inzwischen alles protokolliert, was es zu protokollieren gibt. Medizinisch unsinnig ist bei einem bettlägeren Patienten die Frage nach dem Stuhlgang jedoch nicht. Insofern gehören derartige Informationen sehr wohl in einen Arztbericht an den behandelnden Arzt, wenn dem ein Krankheitswert zukommt,was in der Regel allerdings bei der Essensqualität in Krankenhäusern nicht der Fall ist. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in Sachen Reha-Bericht, der sich ja laut ÄK wie erwartet abzeichnet und ein gesegnetes Weihnachtsfest Sozialrechtler[ Genau, Gutachten auf Vorrat. Das will die DRV nämlich von allen. Und außerdem noch wissen, wann jeder kacken geht. Und welche Schuhgröße alle haben. Und die Lieblingsfarben. Wird alles gespeichert. Für immer.Lieber Honk, noch nie im Krankenhaus gelegen? Sie werdens nicht glauben wollen, aber da wird in der Tat auch der Gang zur Toilette - im DRK-Krankenhaus, wo ich operiert wurde, noch auf dem Flur - protokolliert, wenn es der Begleitung des Pflegepersonals bedarf. Und einmal am Tag wird man gefragt, ob man *** hat. Friede sei mit Dir Gudrun
Es geht um die Tatsache, das das Bundesseuchengesetz in der Form, wie sie es beschrieben haben, nicht mehr existiert. Und jemand der alles weiss und alles kann, müsste das doch wissen, oder etwa nicht?? Und insbesondere so ein fachkundiger ( hüstel, hüstel lach mih tot* ) Jurist wie sie sich bezeichnen, müsste das doch wissen. Mitarbeiter der DRV Bund bezeichnen sich selbst auch nicht als BfA. Naja so weiss wenigstens jeder User hier, das es sich bei Ihenn ausschliesslich um heisse Luft handelt. Das ist für dieses Forum mehr wert als jedes Weihnachtsgeschenk. Vielen vielen Dank Herr Sozialrechtler.Lieber Sozialrechtler! Jetzt haben Sie sich als ... entlarvt. (Jeder mag einsetzen, was er will). "Eines der bekanntetsten Gesetze ist das Bundesseuchengesetz, welches auch Straf- und Ornungswidrigkeitenvorschriften enthält." Ein wirklich Rechtskundiger würde wissen, dass das BSeuchG am 31.12.2000 außer Kraft getreten ist.Und was steht in dem Nachfolgegesetz anderes drin? Ärzte dürfen sämtliche Krankheiten ihrer Patienten an die Behörden melden? Meinen Sie ernsthaft durch Umettikitierung ändert sich der wesentliche Inhalt, außer dass ein Mehr an unsinniger Bürokratie geschaffen wird? Sie sollten aber vielleicht mal das K**K im Bereich des SGB X üben, dann würde Ihnen vielleicht klar werden, dass das SGB X für die DRV Bund das Evangelium sein sollte, welches einen immensen Bürokratieabbau und eine sinnvolle Verwendung der Versichertenbeiträge ermöglicht.
Ja ne, nu' lasst ihn man, der hat schon einen Plan, den er verfolgt. Wir kleinen Lichter verkennen den noch, aber wenn unser alle Messias hier nix mehr schreiben würde, dass wäre doch nun wirklich langweilig, oder? ;-)Und was steht in dem Nachfolgegesetz anderes drin? Ärzte dürfen sämtliche Krankheiten ihrer Patienten an die Behörden melden? Meinen Sie ernsthaft durch Umettikitierung ändert sich der wesentliche Inhalt, außer dass ein Mehr an unsinniger Bürokratie geschaffen wird? Sie sollten aber vielleicht mal das K**K im Bereich des SGB X üben, dann würde Ihnen vielleicht klar werden, dass das SGB X für die DRV Bund das Evangelium sein sollte, welches einen immensen Bürokratieabbau und eine sinnvolle Verwendung der Versichertenbeiträge ermöglicht.Es geht um die Tatsache, das das Bundesseuchengesetz in der Form, wie sie es beschrieben haben, nicht mehr existiert. Und jemand der alles weiss und alles kann, müsste das doch wissen, oder etwa nicht?? Und insbesondere so ein fachkundiger ( hüstel, hüstel lach mih tot* ) Jurist wie sie sich bezeichnen, müsste das doch wissen. Mitarbeiter der DRV Bund bezeichnen sich selbst auch nicht als BfA. Naja so weiss wenigstens jeder User hier, das es sich bei Ihenn ausschliesslich um heisse Luft handelt. Das ist für dieses Forum mehr wert als jedes Weihnachtsgeschenk. Vielen vielen Dank Herr Sozialrechtler.
Die DRV Bund ist immer noch substantiell und vom Gedankengut her die alte Bundesversicherungsanstalt. Da hat sich mit der Umettikitierung nichts geändert. Das ist bei der Bundeswehr nicht anders, deren Vorläufer die Wehrmacht war und deren Traditionen fortgepflegt wurden. Gleiches gilt für die jetzt Regionalträger genannten LVAen. "Es geht um die Tatsache, das das Bundesseuchengesetz in der Form, wie sie es beschrieben haben, nicht mehr existiert. " Die Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorschriften bzgl. der im Bundesseuchengesetz gnannten Tatbestände existieren immer noch. Ebenso die Meldepflichten. Da hat sich nichts geändert, außer dass das Gesetz verbürokratisiert wurde und in der Effizienz der Seuchenbekämpfung schlechter wurde. Die lebensgefährlichen Infektionen mit dem multiresistenten Errerger Staphylococcus aureus werden durch das Gesetz nicht eingedämmt. Es besteht halt keine durchgreifende Meldepflicht. Und vor allen Dingen besteht keine Veröffentlichungspflicht der Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen, in denen solch ein Fall auftritt. Meist bedeutet Umettikitierung Verschlechterung, wie man an der DRV Bund und deren inkompetentem Referat Datenschutz, Sozial- und Steuergeheimnis problemlos nachvollziehen kann.Und was steht in dem Nachfolgegesetz anderes drin? Ärzte dürfen sämtliche Krankheiten ihrer Patienten an die Behörden melden? Meinen Sie ernsthaft durch Umettikitierung ändert sich der wesentliche Inhalt, außer dass ein Mehr an unsinniger Bürokratie geschaffen wird? Sie sollten aber vielleicht mal das K**K im Bereich des SGB X üben, dann würde Ihnen vielleicht klar werden, dass das SGB X für die DRV Bund das Evangelium sein sollte, welches einen immensen Bürokratieabbau und eine sinnvolle Verwendung der Versichertenbeiträge ermöglicht.Es geht um die Tatsache, das das Bundesseuchengesetz in der Form, wie sie es beschrieben haben, nicht mehr existiert. Und jemand der alles weiss und alles kann, müsste das doch wissen, oder etwa nicht?? Und insbesondere so ein fachkundiger ( hüstel, hüstel lach mih tot* ) Jurist wie sie sich bezeichnen, müsste das doch wissen. Mitarbeiter der DRV Bund bezeichnen sich selbst auch nicht als BfA. Naja so weiss wenigstens jeder User hier, das es sich bei Ihenn ausschliesslich um heisse Luft handelt. Das ist für dieses Forum mehr wert als jedes Weihnachtsgeschenk. Vielen vielen Dank Herr Sozialrechtler.
Hehehe, und was wäre Ihrer gütigen Meinung nach die Alternative? Sich von den Scharlatanen der Krankenkasse behandeln zu lassen? Oder einfach vollständig auf eine Behandlung zu verzichten? Ich weiss nicht, was gegen eine Behandlung spricht, ob jemand der Übersendung eines Berichtes zustimmt oder nicht, kann doch jeder selber entscheiden, oder? Sie hatten doch die ganze Zeit Probleme mit der Übersendung dieses komischen Berichts und auf einmal ist die Behandlung auf Scharlatan-Niveau? ;-)In der virtuellen Welt von Herrn Sozialrechtler sind grundsätzlich alle böse. Nur er selbst nicht. Alle sind dumm. Nur er selbst nicht. Keiner weiss etwas. Nur er selbst weiss alles. Keiner kann irgendetwas. Nur er selbst kann alles. In dieser virteullen Welt gibt es im übrigen auch sprechende Blumen und Tiere. Man muss nur genug konsumieren, dann schwindet die Realität und man lebt in der eigens kreirten Welt. Und da sind nun mal alle böse, und jeder will einem etwas. Fragen sie mal in einer Suchtklinik nach...die können Ihnen ausreichend Beispiele liefern.
Hehehe, und was wäre Ihrer gütigen Meinung nach die Alternative? Sich von den Scharlatanen der Krankenkasse behandeln zu lassen? Oder einfach vollständig auf eine Behandlung zu verzichten? Ich weiss nicht, was gegen eine Behandlung spricht, ob jemand der Übersendung eines Berichtes zustimmt oder nicht, kann doch jeder selber entscheiden, oder? Sie hatten doch die ganze Zeit Probleme mit der Übersendung dieses komischen Berichts und auf einmal ist die Behandlung auf Scharlatan-Niveau? ;-)In dem Moment, wo Realschulabgänger mit dreijähriger Lehre anfangen ärztliche Behandlungen zu beurteilen, und Vorschriften zur Behandlung erlassen dürfen, ist der Scharlatanerie Tür und Tor geöffnet. Bestes Beispiel für diese Scharlatane ist der MP Seehofer, vormals Bundesgesundheitsminister, der noch nicht einmal in der Lage ist, eine Millionenzahl zu verbalisieren. Hat ja auch nur die mittlere Reife. Und deshalb gehören ärztliche Berichte nicht in die Hände intellektuell minderleistungsfähiger Angestellter vom Schlage eines Seehofer.
Können Sie einem Laien denn mal erklären, wie das Prozedere bei diesem Verfahren aussieht? Und woher wissen Sie das? Arbeiten Sie bei der Rentenversicherung?Hallo, die Bearbeiter in der DRV beurteilen medizinische Sachverhalte nicht. Der ärztliche Dienst bzw. Gutachter geben Stellungnahmen ab und Juristen treffen dann Entscheidungen, ob eine Reha-Maßnahme oder ggf. Rente gewährt werden kann... Die Mitarbeiter fertigen dann entsprechende Bescheide. Das klappt wohl auch mit Realschulabschluss...Das Prozedere der Prüfung der Reha-Entlassungsberichte sieht anders aus, als Sie es beschreiben. Da prüfen sehr wohl nicht approbierte Personen die medizinischen Inhalte und Ergebnisse in den Berichten.
Hallo, Schon mal was von Akteneinsicht gehört? Da kann man genau nachlesen, wer wann was gelesen und bewertet hat. Da muß man nicht bei den RV-Trägern arbeiten, um zu wissen, wie die arbeiten.Das Prozedere der Prüfung der Reha-Entlassungsberichte sieht anders aus, als Sie es beschreiben. Da prüfen sehr wohl nicht approbierte Personen die medizinischen Inhalte und Ergebnisse in den Berichten.Können Sie einem Laien denn mal erklären, wie das Prozedere bei diesem Verfahren aussieht? Und woher wissen Sie das? Arbeiten Sie bei der Rentenversicherung?
Dann Posten Sie doch bitte die Quelle. Urteil vom ... . Dass haben Sie doch im Kopf als Sozialrechtler, da brauchen Sie doch nicht mal nachlesen. Schreiben Sie es hier ins Forum, da können es alle nachlesen und keiner wird mehr an Ihrer Kompetenz zweifeln. Aber immer nur das BLABLA von Ihnen, .... ich weiß ja nicht ... das zeugt eher von Inkompetenz.Nach den § 67 ff SGB X ist eine eigene Klinik des RV-Trägers, dem RV-Träger gleich zu setzen und es handelt sich nicht um eine Weitergabe von Sozialdaten, sondern um eine Nutzung. Somit kann der RV-Träger die Daten unter Beachtung des Sozialgeheimnisses nutzen. Bei der Auswertung der Entlassungsberichte durch die RV-Träger liegt ein Nutzen dieser Daten innerhalb des Trägers vor (Werden Sozialdaten mit einer bestimmten Zweckbestimmung ausgewertet, zusammengestellt oder auf sonstige Art und Weise zielgerichtet zur Kenntnis genommen, liegt ein Nutzen von Sozialdaten vor.). Sie können mich aber gern, natürlich mit Zitat der einschlägigen Vorschriften bzw. Urteile (Bitte nicht schreiben: "Da gibt’s Urteile, oder das steht im SGB / StGB.") korrigieren. Beachten Sie, dass die Urteile den RV-Träger als Leistungsträger betreffen müssen, nicht nur z.B. die Krankenkasse als Dritten. Ich bin schon sehr gespannt auf Ihre Ergüsse und stichhaltigen Begründungen. Ihre persönliche Meinung spielt keine Rolle, da diese wie die von Ihnen bezeichneten "abstruse Meinungen" völlig egal sind, entscheident sind nur "Auskünfte und Tatsachen".Die einschlägige Vorschrift ist § 203 StGB, und der gilt für alle Berufsgeheimnisträger unabhängig von deren arbeits- und beamtenrechtlichem Status. Es kommt nur darauf an, dass der Arzt als Arzt tätig wurde. Der Rest ist simpel: Der Gesetzgeber kann Auskünfte erlauben oder vorschreiben. Das Bundesseseuchengesetz, jetzt in Infektionsschutzgesetz umettikettiert, erlaubt bzw. schreibt bestimmte Meldungen für Ärzte etc. vor. Für den Bereich der Rentenversicherung fehlt eine solche Vorschrift. und deshalb ist das, was die DRV macht, zweifelsfrei illegal. Und wenn Sie glauben, dass die DRV die Auskunftspflichten vertraglich mit den Reha-Kliniken regeln kann, sind Sie als Pimpf auf dem Holzweg. Ein solcher Vertrag ist nach § 134 BGB nichtig. Alles längst höchstrichterlich entschieden.
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