Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Ärztekammer und Rehabericht II

von Gudrun12.01.2011 | 19:43
2678 Ansichten
11 Antworten
Hallo lieber Sozialrechtler, die Ärztekammer hat geschrieben. Der Justiziar empfiehlt dem Arzt der Reha-Einrichtung und dessen Chef aus berufs- und strafrechtlichen Gründen den von der DRV xy angeforderten ärztlichen Entlassungsbericht dieser nicht zugänglich zu machen. War ein klasse Tip von Ihnen mit der Ärztekammer. Danke!!! Hat viel Streß mit Rechtsanwälten etc. erspart. Das wird der DRV xy, die mich auch angeschrieben hat und wahllos irgendwelche §§ und wirre Begründungen angegeben hat, so gar nicht schmecken. Ihr Durchhaltevermögen gegen die Mobber hier im Forum ist bewundernswert. Sollte ich eigentlich mal soziologisch untersuchen, habe aber die Zeit nicht dafür. mfg Gudrun

11 Antworten

Asozialrechtleram 12.01.2011 | 20:09
Jetzt überweisen Sie noch die Kosten der Reha Massnahme an die DRV und gut ist es. Gratuliere.
Schwafelforum?am 12.01.2011 | 22:11
Für Ihre Privatkorrespondenz ist das Forum nicht vorgesehen. Ich schlage vor, Sie eröffnen an anderer Stelle ein Schwafelforum für Querulanten, in dessen Rahmen man sich auch ausgiebig selbst bestätigen kann.
Gigiam 12.01.2011 | 22:38
Jetzt fehlt doch noch der Beitrag von @Elisabeth Gigi
guruam 13.01.2011 | 00:12
...und wieso gibt es dann ueberhaupt Paragrafen, die die Weitergabe von z.B. Reha-Entlassungsberichten verhindern, erschweren..? Fuer die Befuerworter der ungehinderten Weitergabe scheinen diese Paragrafen ja nicht zu existieren. Oder unnoetig zu sein...?!
Sozialrechtleram 12.01.2011 | 22:23
Hallo Gudrun, gut Ding will Weile haben. Freut mich, dass Sie bei der Ärztekammer Erfolg hatten. Und wann kommt bei Ihnen das Metall raus? Steht da ggfs. noch ne AHB an? mfg
Sozialrechtleram 12.01.2011 | 22:27
Asozialrechtler schrieb

http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2000/tb3.htm#t3_2_1_1_2

Können für Ihre absurde Aufforderung eine Rechtsgrundlage benennen? Wenn nicht, sollten sie besser schweigen.
Sozialrechtleram 13.01.2011 | 00:16
Asozialrechtler schrieb

http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2000/tb3.htm#t3_2_1_1_2

Benötigt jemand einen stationären Kuraufenthalt, ist dies in den meisten Fällen Sache des für ihn zuständigen Rentenversicherungsträgers. Nach Abschluss der Kur erstellt die Kurklinik einen Entlassungsbericht. Dieser enthält eine umfassende Darstellung des Gesundheitszustands des Betroffenen und der vorgenommenen therapeutischen Maßnahmen, einschließlich eines ausführlichen Arztberichts. Der Entlassungsbericht hat für den Rentenversicherungsträger den Stellenwert eines sozial-medizinischen Gutachtens. Er dient ihm als Wissensbasis für die weitere Betreuung des Versicherten. Die im ärztlichen Entlassungsbericht enthaltenen Angaben über den Patienten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Die Ärzte der Reha-Einrichtung dürfen diese Daten zwar dem Rentenversicherungsträger als Kostenträger übermitteln; dieser holt hierzu grundsätzlich die Einwilligung des Versicherten ein. [/Quote] http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2000/tb3.htm…
Interessiert das noch? Die Meinungen der Datenschutzbeauftragten mögen interessant sein. Rechtlich ist deren Wirkung so, als wenn in bremen einen Schaufel umkippt oder in China ein Sack Reis. Wenn jedoch eine Ärztekammer zum Arzt sagt: Du darfst das nicht, dann hat das Gewicht. Hält sich der Arzt nicht dran, ist mindestens ein berufsrechtliches Verfahren fällig.
Sozialrechtleram 13.01.2011 | 00:25
Asozialrechtler schrieb

http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2000/tb3.htm#t3_2_1_1_2

Benötigt jemand einen stationären Kuraufenthalt, ist dies in den meisten Fällen Sache des für ihn zuständigen Rentenversicherungsträgers. Nach Abschluss der Kur erstellt die Kurklinik einen Entlassungsbericht. Dieser enthält eine umfassende Darstellung des Gesundheitszustands des Betroffenen und der vorgenommenen therapeutischen Maßnahmen, einschließlich eines ausführlichen Arztberichts. Der Entlassungsbericht hat für den Rentenversicherungsträger den Stellenwert eines sozial-medizinischen Gutachtens. Er dient ihm als Wissensbasis für die weitere Betreuung des Versicherten. Die im ärztlichen Entlassungsbericht enthaltenen Angaben über den Patienten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Die Ärzte der Reha-Einrichtung dürfen diese Daten zwar dem Rentenversicherungsträger als Kostenträger übermitteln; dieser holt hierzu grundsätzlich die Einwilligung des Versicherten ein. [/Quote] http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2000/tb3.htm…
Das von Ihnen Zitierte war vor 2000. Jetzt haben wir 2010. "Die im ärztlichen Entlassungsbericht enthaltenen Angaben über den Patienten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Die Ärzte der Reha-Einrichtung dürfen diese Daten zwar dem Rentenversicherungsträger als Kostenträger übermitteln; dieser holt hierzu grundsätzlich die Einwilligung des Versicherten ein." Lassen Sie sich das: "Die im ärztlichen Entlassungsbericht enthaltenen Angaben über den Patienten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht." + "dieser holt hierzu grundsätzlich die Einwilligung des Versicherten ein." einmal auf der Zunge zergehen. Ist doch = : Mit Einwilligung geht alles, ohne Einwilligung geht nix. Recht herzlichen Dank für die Quelle. Hätte ich allerdings kennen müssen können. ,-)
Sozialrechtleram 12.01.2011 | 22:53
Schwafelforum? schrieb

Für Ihre Privatkorrespondenz ist das Forum nicht vorgesehen. Ich schlage vor, Sie eröffnen an anderer Stelle ein Schwafelforum für Querulanten, in dessen Rahmen man sich auch ausgiebig selbst bestätigen kann.

Was heißt hier Privatkorrespondenz? Gudrun hat von der zuständigen Ärztekammer - wie von mir erwartet - bestätigt bekommen, dass das Reha-Entlassungsberichtsverfahren rechtswidrig ist. Rechtswidrig heißt in diesem Fall auch kriminell, denn es liegt ein Straftatbestand vor, der auf Antrag verfolgt werden muß. Es deucht mir, dass es hier etlche Leute zu geben scheint, die Straftaten billigen, wenn es vermeintlich "guten" Zwecken dient. Ist schon interessant, dass Sie diejenigen, die die Beachtung der Gesetze einfordern als Querulanten bezeichnen. Das grundgesetzlich garantierte Persönlichkeitsrecht - bspw. von Gudrun - ist also aus Ihrer Sicht wertlos? Habe ich Sie da richtig verstanden?
Sozialrechtleram 13.01.2011 | 00:41
guru schrieb

...und wieso gibt es dann ueberhaupt Paragrafen, die die Weitergabe von z.B. Reha-Entlassungsberichten verhindern, erschweren..?

Fuer die Befuerworter der ungehinderten Weitergabe scheinen diese Paragrafen ja nicht zu existieren.

Oder unnoetig zu sein...?!

Sie haben Recht! Jeder Mensch hat ein Recht auf Achtung seines persönlichen Bereichs und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. In der Tat werden diese Grundrechte im Bereich der Rentenversicherung nicht anerkannt und deshalb auch nicht gewährleistet. Lesen Sie deshalb, wie es ab 1933 war: http://www.abendblatt.de/hamburg/article1755205/Die-Vergessenen-… Dorothea Buck erhielt übrigens das Bundesverdienstkreuz.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026