Hallo Sternchen,
den Ausführungen von Oldenburger schließen wir uns mit der Bemerkung an, dass bei der Prüfung des Hinzuverdienstes nicht die Sozialleistung (hier Arbeitslosengeld), sondern das der Leistung zugrunde liegende monatliche Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen maßgebend ist.