Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

AFG-Zeiten mindern Lehrzeiten bei beitragsgeminderten Zeiten?

von Rentner17.09.2015 | 16:07
1700 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
4.66 bis 3.69 = 36 Monate Lehre 1.88 bis 11.88 = 11 Monate AFG mit berufl. Weiterbildung Rentenbescheid 6.15: Grundbewertung: Lehre voll bewertet beitragsfreie Zeiten: AFG voll bewertet beitragsgeminderte Zeiten: NUR 25 MONATE DER LEHRE BEWERTET. Miteilung: 5.68 -3.69 "...weil sie nicht zu bewerten sind." 11 Monate AFG wurden in Abzug gebracht. Es soll neuere Urteile geben, nach denen AFG-Zeiten nicht zu Minderungen bei den Lehrzeiten führen dürfen. Ist dem so?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei einem Rentenbeginn nach dem 31.12.2004 enthält § 74 SGB VI die Grundregel, dass Zeiten der Fachschulausbildung, der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme und der beruflichen Ausbildung insgesamt nur noch bis zu einer Höchstdauer von 36 Kalendermonaten bewertet werden.

Sofern der Rentenbeginn in der Zeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2008 liegt, war eine Übergangsregelung zu beachten.

Bezügl. der o.a. Regelung ist ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig (vgl. 1 BvR 7129/13).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Verfassungsbeschwerden zu § 74 SGB VI i.V. mit § 263 SGB VI sind unter ff. Aktenzeichen anhängig:

1 BvR 2217/11

1 BvR 2218/11

1 BvR 2219/11

1 BvR 2430/11.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

W*lfgangam 17.09.2015 | 19:39
Zitat von Rentner anzeigen
Hallo Renter, Sie zitieren Berechnungsmodalitäten aus der Anlage 4, wo zunächst lediglich der günstigste Durchschnittswert aus Ihrem Versicherungsleben ermittelt wird (Grundbewertung ./. Vergleichsbewertung). Die eigentliche Bewertung erfolgt dann später/im Rest der Anlage 4. Da werden Sie feststellen, dass die Lehrzeit mit komplett 36 Monaten aufgewertet worden ist, günstigenfalls auf den Monatswert von 0,625 (abzüglich der vorhanden EP). Das was Sie wohl meinen (AFG-Zeiten), bezieht sich auf die frühere parallele Anerkennung solcher Zeiten als Pflichtbeitragszeit / Arbeitslosigkeit, Anrechnungszeit / Ausbildungszeit. Die 3-fach-Kombination konnte zu (geringen) Minderbewertungen führen. Daher werden Ausbildungszeiten, die während Sozialleistungsbezug (hier AFG) erfolgen, nicht mehr angerechnet/aus noch nicht laufenden Renten aus den Versicherungskonten 'gestrichen' bzw. per Bescheid aufgehoben. Allerdings, nun dämmerts mir/Sie sind ja schon Rentner, die AFG-Zeit ist gleichzeitig Fachschulausbildung, daher die Reduzierung der zu bewertenden Lehrzeit auf nur noch 25 Monate. Nun, vielleicht empfiehlt sich eine Überprüfung der Rente :-) Gruß w.
Rentneram 18.09.2015 | 11:34
Vielen Dank für die schnelle Reaktion und die Antworten. Ich habe daraus entnommen, dass die von mir geschilderte Situation in ähnlicher Art beim Bundesverfassungsgericht ansteht. Allerdings gab es unter "1 BvR 7129/13" beim googeln kein Ergebnis. Hat der Experte hier noch eine andere Suchoption? Im Voraus ein herzliches Dankeschön
Jonnyam 19.09.2015 | 10:31
Das dürfte wohl bei beruflicher Weiterbildung in 1988 ein Fall sein, wie er im BSG-Urteil vom 12.12.2011 B 13 R 3/10 R abgehandelt wurde, nämlich: Die Anrechnungszeiten wegen Fachschulausbildung (ohne gleichzeitige Pflichtbeitragszahlung durch die Bundesanstalt) mindern die Dauer der aufzuwertenden Lehrlingszeiten meint jedenfalls Jonny
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026