Hallo Sandra,
wir schließen uns den Ausführungen von Jonas an. Die Krankenkasse kann zwar nicht vom Rentenversicherungsträger verlangen, dass dieser die Umdeutung eines Reha-Antrages in einen Rentenantrag prüft, es ist jedoch gängige Praxis, dass in einem derartigen Fall eine Prüfung der Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente vorgenommen wird. Auf eine mögliche Kündigung durch Ihren Arbeitgeber haben die Sozialleistungsträger natürlich keinen Einfluss. Vielleicht sollten Sie im Vorfeld schon mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und die Frage nach der beruflichen Weiterbeschäftigung klären. Vielleicht könnten für Sie auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (sog. berufliche Rehabilitationsleistungen) in Betracht kommen, die eine Weiterbeschäftigung ermöglichen. Da Sie bereits eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation durch Ihren Rentenversicherungsträger erhalten haben, sollten Sie sich diesbezüglich mit Ihm in Verbindung setzen und sich dort beraten lassen.
Wir wünschen Ihnen für Ihren weiteren Weg viel Erfolg.