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Experten-Antwort

AG hat Entgelte falsch gemeldet

von heinerbumm14.04.2014 | 09:07
1322 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach fast 40 Jahren, habe ich festgestellt, das aus den 70ern und 80er 3 Arbeitgeber ein falsches, zu niedriges Entgelt gemeldet haben. Die Bescheinigungen bzw Gehaltsabrechnungen wichen vom gemeldeten Entgelt ab. Auf sozialversicherungsfreie Gehaltsbestandteile wurde es schon von meinem Stb geprüft, da ist alles richtig, Wie kann ich die fehlenden Rentenansprüche geltend machen, bei Betriebsprüfungen hätte das doch festgestellt werden müssen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo heinerbumm,

bitte wenden Sie sich mit den Gehaltsabrechnungen an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und beantragen eine Überprüfung. Nur dort kann im Einzelfall geprüft und entschieden werden, ob Ihrem Versicherungskonto ein höheres Beitragsentgelt gutgeschrieben werden müsste.

Betriebsprüfungen werden im Übrigen zwar regelmäßig bei allen Arbeitgebern durchgeführt. Es handelt sich dabei aber um Stichproben, nicht um eine lückenlose Prüfung aller Arbeitsverhältnisse eines Arbeitgebers.

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3 Antworten

Katjaam 14.04.2014 | 10:37
Ein dreifach hoch auf diesen Steuerberater der die Unterschiede zwischen Steuerrecht und Sozialrecht aus einem Zeitraum von vor 40 Jahren kennt. Tatsache ist, dass es zahlreiche Unterschiede gab. Die alle zusammen zu stellen kommt einer Doktorarbeit gleich. Nur mal so als Beispiel: Im Rentenrecht waren 100 DM Weihnachtsgeld beitragsfrei, im Steuerrecht nicht. Dem Sachbearbeiter wünsche ich viel Spaß wenn eine Überprüfung beantragt werden würde. Katja
Useram 14.04.2014 | 09:58
Haben Sie die Gehaltsabrechnungen denn noch?
Schadeam 14.04.2014 | 17:01
Möglicherweise wurden auch Entgelte infolge einer Betriebsprüfung nach oben oder unten korrigiert. In solchen Fällen wäre es auch nicht unüblich gewesen, dass der Arbeitgeber diese Korrekturmeldung nicht an den Arbeitnehmer weitergegeben hat, bzw. dass der "clevere" Arbeitnehmer heute nach 40 Jahren "rein zufällig" nur noch die höhere aber falsche Meldung besitzt (ein Schelm wer böses dabei denkt).
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