Hallo heinerbumm,
bitte wenden Sie sich mit den Gehaltsabrechnungen an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und beantragen eine Überprüfung. Nur dort kann im Einzelfall geprüft und entschieden werden, ob Ihrem Versicherungskonto ein höheres Beitragsentgelt gutgeschrieben werden müsste.
Betriebsprüfungen werden im Übrigen zwar regelmäßig bei allen Arbeitgebern durchgeführt. Es handelt sich dabei aber um Stichproben, nicht um eine lückenlose Prüfung aller Arbeitsverhältnisse eines Arbeitgebers.