Guten Morgen Bianca,
leider gibt es hier im Forum manchmal User, die erst einmal behaupten, es sei alles grundsätzlich falsch, was ein anderer User hier an Ratschlägen gibt :-(.
Ich selbst schreibe hier eigentlich nur, wenn mein Wissen zur Fragestellung möglichst fundiert ist. d. h. natürlich nicht, dass mir dabei nicht auch einmal ein Irrtum unterlaufen kann.
Allerdings erkenne ich nicht, was der User 'Hammer' bei meinen bisherigen Antworten als "falsch" erachtet hat.
Das Thema "Verrechnung von rückwirkender EMRente mit Vorleistungen von Krankenversicherung oder Arbeitslosengeld" ist im Wesentlichen im § 103 SGB X geregelt und wurde auch schon oft hier im Forum behandelt.
Hier der Link zu den GRA (Gemeinsame rechtliche Anweisungen) zu diesem Paragraphen, an die sich letztendlich auch die Arbeitsagentur halten muss:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Sicher wird sich etwas später noch einer der Experten zu Ihrem Thema melden. Grundsätzlich können Sie sich aber auch noch einmal persönlich bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung vor Ort die Dinge erklären lassen.
Alles Gute!