Ich fasse zusammen, was ich verstanden habe:
- seit 3 Jahren sind Sie (durchgehend?) krankgeschrieben
- seit 1 Monat beziehen Sie Teil-EMR
- das Arbeitsverhältnis besteht auf dem Papier noch
- in einem Vierteljahr endet der Bezug von ALG I (vermutlich Nahtlosigkeitsregelung, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht?)
Welchen "Anteil" erfragen Sie nun?
Neben der Teil-EMR dürfen Sie - wenn gesundheitlich möglich - noch bis zu unter 6 Stunden arbeiten. Und da die DRV Ihnen gerade recht "frisch" die Teil-EMR bewilligt hat, sieht die DRV Sie wohl in Teil-EMR und schätzt ein Restleistungsvermögen ein.
Wenn Sie seit einem Monat die Teil-EMR haben, müsste geschaut werden, ob sie noch gerade so in der Frist sind, Widerspruch einzulegen, falls Sie selbst in Rücksprache mit Ihren Ärzten sagen, dass Sie nicht mehr in Teilzeit arbeiten können und die volle EMR notwendig ist.
Sonst muss das ganze Verfahren leider nochmal aufgerollt werden, wenn die Widerspruchsfrist bereits verstrichen ist.
Oder Sie schauen, ob Sie noch arbeiten können, entweder auf der Stelle, die Sie wohl noch haben oder Sie suchen sich eine andere Tätigkeit, wenn Sie grundsätzlich in TZ arbeiten könnten.