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Experten-Antwort

AGL1 läuft aus

von Violetta13.03.2023 | 14:00
112 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Team Ich bin jetzt fast drei Jahre Trauma Patientin und stehe noch im Arbeitsverhältnis, beziehe seit einem Monat Teilrente da mein ALG ausläuft im viertel Jahr stellt sich die Frage da ich weiter krank geschrieben werde, wer zahlt den Anteil zu meiner Teilrente? Mit freundlichen Grüßen Viola

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Violetta,

auch wenn es sich hier um eine kurze Fragestellung handelt - letztlich ist der von Ihnen dargestellte Sachverhalt leider viel zu komplex und im Detail zu unbestimmt, als das hier im Rahmen dieses Forums eine umfassende und zielführende Beantwortung möglich wäre.

Sie sollten sich daher nochmals individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers unter Berücksichtigung der Gesamtumständen Ihres konkreten Einzelfalls beraten lassen. Nur so ist aus meiner Sicht eine Ihrer aktuellen Situation angemessene Hilfestellung realisierbar.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Erklärbäram 13.03.2023 | 14:14
Ich fasse zusammen, was ich verstanden habe: - seit 3 Jahren sind Sie (durchgehend?) krankgeschrieben - seit 1 Monat beziehen Sie Teil-EMR - das Arbeitsverhältnis besteht auf dem Papier noch - in einem Vierteljahr endet der Bezug von ALG I (vermutlich Nahtlosigkeitsregelung, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht?) Welchen "Anteil" erfragen Sie nun? Neben der Teil-EMR dürfen Sie - wenn gesundheitlich möglich - noch bis zu unter 6 Stunden arbeiten. Und da die DRV Ihnen gerade recht "frisch" die Teil-EMR bewilligt hat, sieht die DRV Sie wohl in Teil-EMR und schätzt ein Restleistungsvermögen ein. Wenn Sie seit einem Monat die Teil-EMR haben, müsste geschaut werden, ob sie noch gerade so in der Frist sind, Widerspruch einzulegen, falls Sie selbst in Rücksprache mit Ihren Ärzten sagen, dass Sie nicht mehr in Teilzeit arbeiten können und die volle EMR notwendig ist. Sonst muss das ganze Verfahren leider nochmal aufgerollt werden, wenn die Widerspruchsfrist bereits verstrichen ist. Oder Sie schauen, ob Sie noch arbeiten können, entweder auf der Stelle, die Sie wohl noch haben oder Sie suchen sich eine andere Tätigkeit, wenn Sie grundsätzlich in TZ arbeiten könnten.
Danaam 13.03.2023 | 17:32
Dann würde ich mich jetzt schon mal drum kümmern was an Aufstockung in frage kommt. Bürgergeld oder Wohngeld. Beim Bürgergeld muss man allerdings mit dem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehen. Wohngeld können Sie sich im Netz ausrechnen.
Danaam 13.03.2023 | 19:12
Beim Bürgergeld muss man allerdings mit dem Restleistungsvermögen zur Verfügung stehen.
Bezieher einer teilweisen EM-Rente SIND leistungsfähig. Es besteht lediglich momentan Arbeitsunfähigkeit.
So einfach ist es nicht ! Man darf höchstens die 6 Wochen ausreizen aber dann ist Schluss. Dann muss man sich mit dem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen und wenn man sich weiter krank meldet wird es gestrichen, da ja ab dann die KK zahlen müsste was aber wegen Aussteuerung nicht mehr geht.
Danaam 13.03.2023 | 20:31
So einfach ist es nicht ! Man darf höchstens die 6 Wochen ausreizen aber dann ist Schluss. Dann muss man sich mit dem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen und wenn man sich weiter krank meldet wird es gestrichen, da ja ab dann die KK zahlen müsste was aber wegen Aussteuerung nicht mehr geht.
Dann darf die Fragestellerin keine Krankmeldung mehr haben? Das Restleistungsvermögen liegt doch aber bei über 3 unter 6 Stunden. Wie definiert sich denn das Restleistungsvermögen bei AU? AU besagt doch nur, dass der momentane Job nicht geht...
Gut dann drücke ich es mal anders aus. Sollte Sie in dem alten Beruf nicht mehr arbeiten können, muss Sie sich mit dem Restleistungsvermögen der Vermittlung zur Verfügung stellen, sonst gibt es keine Leistung.
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